Der Ausschuss für Schule
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen, dass die Jugendkunstschulen ins Schulgesetz aufgenommen werden.
Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:
- Jeder Bezirk unterhält eine Jugendkunstschule.
- Jugendkunstschulen sind Bildungs- und Kultureinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Sie sichern den chancengleichen Zugang zu den Bereichen Bildende Kunst, Darstellendes Spiel, Tanz, Fotografie und Film.
- Die Jugendkunstschulen nehmen Aufgaben der außerschulischen Kunsterziehung, der künstlerischen Bildung und Kulturarbeit sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung wahr, suchen und fördern Begabungen und ermöglichen vielfältige Zugänge zur künstlerischen Betätigung. Sie bieten auch eine studienvorbereitende Ausbildung an.
- Die Jugendkunstschulen kooperieren mit den allgemein bildenden Schulen und mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2014 zu berichten.