Der Ausschuss für Schule
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Senatsbildungsverwaltung für folgende Änderung des Schulgesetzes einzusetzen:
Das Schulgesetz für das Land Berlin wird wie folgt geändert:
§ 42 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1: Das Datum "31. Dezember" wird ersetzt durch "30. September".
b) Abs. 2: Das Datum "1. Januar" wird ersetzt durch "1. Oktober".
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Senatsschulverwaltung dafür einzusetzen, dass das Einschulungsalter in der Regel wieder auf das sechste Lebensjahr festgesetzt wird. Dessen ungeachtet soll eine frühere Einschulung auf Antrag und Untersuchung hin möglich sein.
Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten.