Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird darum gebeten, darauf zu achten, dass grundsätzlich bei B-Plan-Verfahren der Erteilung von städtebaulichen Befreiungen und der Vereinbarung von städtebaulichen Verträgen, bei denen Tiefgaragen in Gebieten außerhalb des S-Bahnringes betroffen sind, eine unterirdische GRZ von nicht mehr als 0,5 vereinbart wird. Für die Gebiete innerhalb des S-Bahnrings ist darauf zu achten, dass bei der Anlage von Tiefgaragen eine unterirdische GRZ von 0,8 nicht überschritten wird. Ebenfalls ist in diesem Zusammenhang darauf zu achten, dass die Boden-Überdeckung von Tiefgaragen generell mindestens 80 cm beträgt.
Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei B-Plan-Verfahren, der Erteilung von städtebaulichen Befreiungen und der Vereinbarung von städtebaulichen Verträgen außerhalb des S-Bahnringes, bei denen Tiefgaragen betroffen sind, eine unterirdische GRZ nicht mehr als 0,5 zu vereinbaren und ggf. Investoren darauf festzulegen, dass Tiefgaragen mehrgeschossig errichtet werden müssen. Für den Innenstadtbereich (innerhalb des S-Bahnringes) ist hierbei darauf zu achten, dass bei der Anlage von Tiefgaragen eine unterirdische GRZ von 0,8 nicht überschritten wird.
Ebenfalls ist in diesem Zusammenhang darauf zu achten, dass die Boden-Überdeckung von Tiefgaragen außerhalb des S-Bahnringes mindestens 80cm beträgt.
Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zu berichten.