Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei Verhandlungen mit Investoren, die B-Pläne, städtebauliche Befreiungen oder städtebauliche Verträge mit Wohnungsbau betreffen dafür einzusetzen, dass 20 - 30 % preiswerter Wohnraum geschaffen wird, davon die Hälfte für Transferleistungsempfänger.
Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei B-Plan-Verfahren, der Erteilung von städtebaulichen Befreiungen und der Vereinbarung von städtebaulichen Verträgen mit Investoren, die Wohnungsbau betreffen, zu vereinbaren, dass mind. 20 % der neu zu schaffenden Wohnungen für Bezieher von Transferleistungen bezahlbar sind, und darüber hinaus mind. 20 % weitere Wohnungen gebaut werden, die für Wohnberechtigungsschein-Empfänger zur Verfügung stehen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zu berichten.