Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einzusetzen, dass die Bürgerbeteiligung in Planverfahren (Bereichsentwicklungs- und Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung) auf Bezirksebene in folgendem Umfang erweitert wird:
1 Beteiligung der Öffentlichkeit:
Diese ist in Form von konkreten Planungszielen, sich wesentlich unterscheidenden Planungsalternativen, bereits erbrachten oder noch möglichen finanziellen Vorleistungen seitens des BA, Vorentwürfen mit Begründung sowie mit einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung der beabsichtigten Planung für einen Monat öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Dokumente im Internet dauerhaft in allen entstandenen Zwischen- und Endfassungen zu veröffentlichen.
Diese frühzeitige Offenlegung ist mindestens einen Monat vorher öffentlich und im Internet unter Angabe eines leicht auffindbaren Betreffs, der die örtliche Lage des planbehafteten Gebietes ausreichend genau beschreibt, anzukündigen. Dabei sollen Möglichkeiten für die Bürger geschaffen werden, sich auf einer Bezirkswebseite für eine EMail-Benachrichtigung einzutragen oder einen RSS Feed [1] zu abonnieren.
2 Förmliche Auslegung:
Hier gelten die gleichen Regularien wie für die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit den gleichen Fristabläufen.
Hierbei soll es auch ermöglicht werden, Anregungen im Sinne des Baugesetzbuches in elektronischer Form (E-Mail, Webformular) in das Verfahren einzubringen.
3 Planverfahren allgemein:
Es ist eine Website einzurichten, die folgende Informationen fortschreibt:
3.1 Aufstellungsbeschlüsse und deren Umfang
3.2 Planungsziele
3.3 Planvorentwürfe mit Begründung sowie ggf. städtebauliche Vertragsentwürfe
hierzu
3.4 Planentwürfe mit Begründung sowie ggf. städtebauliche Verträge hierzu
3.5 beschlossene Pläne mit Begründung
3.6 in Kraft getretene Pläne mit Begründung
Alle Daten sind in ausreichender Qualität für einwandfreie Lesbarkeit in netzüblichen Formaten bereitzustellen. Vor der Umsetzung dieses Antrages bereits vorhandene Daten sind entsprechend aufzubereiten. Die Abgabe der Daten über das Internet (als Mailanhang oder Download) ist für den Nutzer kostenlos.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Bürgerbeteiligung in Planverfahren (Bereichsentwicklungs- und Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung) auf Bezirksebene in folgendem Umfang zu erweitern:
1 Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
Diese ist in Form von konkreten Planungszielen, sich wesentlich unterscheidenden Planungsalternativen, bereits erbrachten oder noch möglichen finanziellen Vorleistungen seitens des BA, Vorentwürfen mit Begründung sowie mit einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung der beabsichtigten Planung für mindestens 6 Wochen öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Dokumente im Internet dauerhaft in allen entstandenen Zwischen- und Endfassungen zu veröffentlichen.
Diese frühzeitige Offenlegung ist mindestens einen Monat vorher öffentlich und im Internet unter Angabe eines leicht auffindbaren Betreffs, der die örtliche Lage des planbehafteten Gebietes ausreichend genau beschreibt, anzukündigen. Dabei sollen Möglichkeiten für die Bürger geschaffen werden, sich auf einer Bezirkswebseite für eine E.Mail-Benachrichtigung einzutragen oder einen RSS Feed [1] zu abonnieren.
2 Förmliche Bürgerbeteiligung:
Hier gelten die gleichen Regularien wie für die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit den gleichen Fristabläufen. Hierbei soll es auch ermöglicht werden, Anregungen im Sinne des Baugesetzbuches in elektronischer Form (E-Mail, Webformular) in das Verfahren einzubringen.
3 Planverfahren allgemein:
Es ist eine Website einzurichten, die folgende Informationen laufend, geographisch verortet, zur Verfügung hält und chronologisch (History-Funktion) fortschreibt:
3.1 Aufstellungsbeschlüsse und deren Umfang
3.2 Planungsziele
3.3 Planvorentwürfe mit Begründung sowie ggf. städtebauliche Vertragsentwürfe
hierzu
3.4 Planentwürfe mit Begründung sowie ggf. städtebauliche Verträge hierzu
3.5 beschlossene Pläne mit Begründung
3.6 in Kraft getretene Pläne mit Begründung
Alle Daten sind in ausreichender Qualität für einwandfreie Lesbarkeit in netzüblichen, nicht proprietären Formaten (wie z.B. pdf) bereitzustellen. Vor der Umsetzung dieses Antrages bereits vorhandene Daten sind entsprechend aufzubereiten. Die Abgabe der Daten über das Internet (als Mailanhang oder Download) ist für den Nutzer kostenlos.