BV Tillinger teilt mit, dass der Änderungsantrag der SPD von seiner Fraktion übernommen wird. BV Kaas Elias teilt darauf hin die Zustimmung seiner Fraktion mit. BV Schöne weist darauf hin, dass der Berichtszeitraum nicht verändert wurde und sich seine Fraktion deshalb enthalten werde. BV Hansen verweist auf das Recht des Ausschusses, jederzeit Berichte der Verwaltung abzufordern und den jährlichen Tätigkeitsbericht.
BV Dittner beantragt die Abstimmung über den Änderungsantrag.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in den jeweiligen Jahresberichten der Abteilung Soziales und der Abteilung Jugend, Familie und Sport auf den Bereich Kinderschutz ein besonderes Augenmerk zu legen. Die Berichte beider Abteilungen sollten zusammengefasst und in beiden Jahresberichten veröffentlicht werden. Es ist darauf zu achten, dass auch der vorhandene Personalbestand (Soll/Ist-Zahlen) zum Vorjahr aufgeführt wird.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV einen halbjährigen Bericht über den Ausbau des Kinderschutzes im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vorzulegen, beginnend mit einem einmaligen Bericht über den Stand des Kinderschutzes am 30. Juni 2010.
Der Bericht soll in drei Abschnitte gegliedert sein: Netzwerk während der Schwangerschaft, in den ersten fünf Lebensjahren, ab dem sechsten Lebensjahr. In einem Anhang soll in Form einer Statistik der Personalstand Soll / Ist, die Ausfallzeiten durch Krankheit und Urlaub, sowie die Anzahl der bearbeiteten Fälle aufgeführt werden. Beschließt der Fachausschuss, dass weitere Berichte überflüssig sind, wird vom Ausschussvorsitzenden der BVV ein Abschlussbericht zur abschließenden Bewertung vorgelegt.