Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den
Jugendhilfeausschuss einstimmig zu
Die BVV
stimmt der Überweisung der Drucksache in den Jugendhilfeausschuss einstimmig
zu. (Konsensliste)
07.07.2008 - Jugendhilfeausschuss
Ö 8 - vertagt
04.09.2008 - Jugendhilfeausschuss
Ö 5 - vertagt
30.09.2008 - Jugendhilfeausschuss
Ö 3 - vertagt
06.11.2008 - Jugendhilfeausschuss
Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Die BVV möge beschließen:
Der
Jugendhilfeausschuss
empfiehlt
der BVV,
die BVV möge
beschließen:
Das
Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister initiativ zu
werden, um die Verfassung von Berlin dahingehend zu ändern, dass die Rechte von
Kindern und Jugendlichen in der Verfassung explizit verankert werden.
Der BVV ist bis zum 31. Januar 2009 erstmalig zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister initiativ zu
werden, um die Verfassung von Berlin dahingehend zu ändern, dass die Rechte von
Kindern und Jugendlichen wie nachstehend dargestellt in der Verfassung explizit
verankert werden.
Ferner soll der Rat der Bürgermeister anregen, durch Bundesratsinitiative des
Landes Berlin eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes zu initiieren.
Der BVV ist bis zum 30. September 2008 erstmalig zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:11dagegen:3Enthaltung:1
20.11.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 5.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Die Linke (fraktionslos) bringt einen Änderungsantrag ein:
Die Linke (fraktionslos) bringt einen Änderungsantrag ein:
VvB Artikel 12 Abs. (3) soll wie folgt ergänzt werden: "Das Land Berlin schützt und unterstützt die Familien bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung und tritt in diese ein, soweit es im Interesse des Kindeswohles erforderlich wird." VvB Artikel 12 Abs. (7) soll nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt werden: "Das Land Berlin garantiert bedarfsgerechte Tageseinrichtungen und Schulergänzende Fördereinrichtungen zur Unterstützung der Familien bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung." VvB Artikel 13 Abs.(1) soll wie folgt neu gefasst werden: "Kinder, Jugendliche und Heranwachsende haben das Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung ihrer Persönlichkeit, auf elterliche Fürsorge sowie auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. VvB Artikel 13 Abs. (2) soll wie folgt lauten: "Kinder, Jugendliche und Heranwachsende haben das Recht auf schulische Bildung und berufliche Ausbildung sowie auf gleiche Bildungschancen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer sexuellen Orientierung und der sozialen Stellung ihrer Eltern." VvB Artikel 13 Abs. (3) soll wie folgt lauten: "Kinder, Jugendliche und Heranwachsende haben das Recht auf Schutz durch die Gesellschaft vor Armut und gesundheitlichen Risiken. Das Land Berlin trägt insofern Sorge für adäquate Lebensbedingungen, gesundheitliche Fürsorge sowie für ein familien- und kindgerechtes Umfeld. Es fördert ausdrücklich die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden am gesellschaftlichen und politischen Leben." VvB Artikel 13 Abs. (4) soll nunmehr lauten: "Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Die Linke (fraktionslos) beantragt namentliche Abstimmung:
Andres, Evelyn
Nein
Dr. Murach, Jürgen
Nein
Block, Florian
Nein
Neuhoff, Milan
Nein
Bünger, Daniel
Nein
Prejawa, Roland
Nein
Centgraf, Sibylle
Nein
Raabe, Peter
Nein
Dannert, Joachim
Nein
Riedel, Hans-Ulrich
Ja
Prof. Dr. Dittberner, Jürgen
Nein
Röder, Constanze
Nein
Dittner, Christel
Nein
Rufert, Marescha
Nein
Engelmann, Carsten
Nein
Scheffer, Barbara
Nein
Evers, Stefan
Nein
Schmitt-Schmelz, Heike
Nein
Dr. Fest, Wilfried
Nein
Schmitt, Bodo
Nein
Förschler, Albrecht
Nein
Schmitz-Grethlein, Fabian
Nein
Gisa, Gesina
Nein
Schöne,Ralph
Nein
Gnielinski, Anita
Nein
Schwarzenauer, Sebastian
Nein
Häntsch, Stefan
Nein
Spangenberg,Rudolf
Enth.
Halten-Bartels, Marion-Ise
Nein
Dr. Suhr,Marianne
Nein
Hansen, Annegret
Nein
Tazegül, Nurda
Ja
Dr. Hess, Jürgen
Nein
Tillinger, Wolfgang
Nein
Hoffmann, Brigitte
Nein
Dr. Timper, Christiane
Nein
Hoffmann-Nehls, Anita
Nein
Vatter, Ruth
--
Karwalt, Jürgen
Nein
Verrycken, Frederic
Nein
Kaas Elias, Alexander
--
Wendt, René
Nein
Klose, Susanne
Nein
Weuthen, Wolfgang
Nein
Kuntze, Joachim
Nein
Wittke, Norbert
Nein
Dr. Lautsch, Jürgen
Nein
Wolf, Robert
Nein
Dr. Lehmann, Bert
Nein
Wuttig, Holger
Nein
Lobo, Kai
Nein
Zeugner, Stephanie
--
Ludwig, Nicole
Nein
Dr. Zöbl, Dorothea
Nein
Maretis,Konstantin-Alexis
Nein
Die BVV lehnt den Änderungsantrag mehrheitlich ab.
(52 abgegebene Stimmzettel: davon 2 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen und eine Stimmenthaltung)
Es erfolgt namentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlung:
Andres, Evelyn
Ja
Dr. Murach, Jürgen
Ja
Block, Florian
Ja
Neuhoff, Milan
Ja
Bünger, Daniel
Ja
Prejawa, Roland
Ja
Centgraf, Sibylle
Ja
Raabe, Peter
Nein
Dannert, Joachim
Nein
Riedel, Hans-Ulrich
Ja
Prof. Dr. Dittberner, Jürgen
Ja
Röder, Constanze
Ja
Dittner, Christel
Ja
Rufert, Marescha
Ja
Engelmann, Carsten
Nein
Scheffer, Barbara
Ja
Evers, Stefan
Nein
Schmitt-Schmelz, Heike
Ja
Dr. Fest, Wilfried
Ja
Schmitt, Bodo
Nein
Förschler, Albrecht
Nein
Schmitz-Grethlein, Fabian
Ja
Gisa, Gesina
Nein
Schöne,Ralph
Nein
Gnielinski, Anita
Nein
Schwarzenauer, Sebastian
Ja
Häntsch, Stefan
Nein
Spangenberg,Rudolf
Ja
Halten-Bartels, Marion-Ise
Nein
Dr. Suhr,Marianne
Ja
Hansen, Annegret
Ja
Tazegül, Nurda
Ja
Dr. Hess, Jürgen
Ja
Tillinger, Wolfgang
Ja
Hoffmann, Brigitte
Ja
Dr. Timper, Christiane
Ja
Hoffmann-Nehls, Anita
Nein
Vatter, Ruth
--
Karwalt, Jürgen
Enth.
Verrycken, Frederic
Ja
Kaas Elias, Alexander
--
Wendt, René
Ja
Klose, Susanne
Nein
Weuthen, Wolfgang
Ja
Kuntze, Joachim
Ja
Wittke, Norbert
Ja
Dr. Lautsch, Jürgen
Nein
Wolf, Robert
Ja
Dr. Lehmann, Bert
Ja
Wuttig, Holger
Ja
Lobo, Kai
Ja
Zeugner, Stephanie
--
Ludwig, Nicole
Ja
Dr. Zöbl, Dorothea
Ja
Maretis,Konstantin-Alexis
Nein
Die BVV stimmt der Beschlussempfehlung mehrheitlich zu.
(52 abgegebene Stimmzettel: davon 36 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und eine Stimmenthaltung)