Der
Vorsitzende erteilt Frau Dr. Neubelt, der Leitenden Zahnärztin des Bezirks, as
Wort. Sie stellt die Tätigkeit des Zahnärztlichen Dienstes anhand einer
Power-Point-Präsentation vor, die als Anlage dem Protokoll beigefügt ist
(Anlage 4). Rechtliche Grundlage des Zahnärztlichen Dienstes ist § 21 des SGB
V, der die Verhütung von Zahnerkrankungen und die Gruppenprophylaxe regelt.
Untersucht werden alle Kinder im Bezirk im Alter von 2 bis 17 Jahren, d. h. zur
Zeit 30.400 Kinder in 61 Kitas und über 80 Schulen. Auf Nachfrage erläutert
Frau Dr. Neubelt, dass das Gesundheitsamt durch Öffentlichkeitsarbeit sowie
Präsenz auf Straßenfesten und in Krabbelgruppen o.ä. Angeboten für Kleinkinder
versucht, auch Kinder außerhalb der Kitas zu erreichen. Schulklassen werden in
die Standorte des Zahnärztlichen Dienstes in der Nehringstr., im Halemweg, in
der Eichendorff-Grundschule, im Eichkamp und am Hohenzollerndamm eingeladen.
Analog zu
den frühkindlichen Untersuchungen der U 1 - U 9 gibt es auch Frühuntersuchungen
U 1 - U 3 für die Zahngesundheit, die nicht verbindlich und bisher kaum bekannt
sind und daher auch kaum in Anspruch genommen werden.
Sie weist
darauf hin, dass die Kassenzahnärztliche Vereinigung einen
Sicherstellungsauftrag auch für die Zahngesundheit von Kindern hat, dieser jedoch nicht ausreichend
wahrgenommen werde, da nur wenige Zahnärzte eine Kinderzahnheilkundliche
Zusatzqualifikation besitzen. BzStR Krüger unterstreicht die Verantwortung der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung ebenfalls und gibt zu bedenken, das auch die
Bereitschaft der Eltern erforderlich ist. Diese haben die freie Arztwahl, die
vom Gesundheitsamt nicht eingeschränkt werden kann.
BV Hansen
zeigt sich beeindruckt von der dargestellten Arbeit des Zahnärztlichen Dienstes
und sieht den Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt. BV Zeugner stellt den
Antrag, die Beschlussvorlage zu vertagen. Nach kurzer Diskussion wird über den
Antrag zur Geschäftsordnung abgestimmt. Der Antrag wurde mit 11 Ja-, 5
Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.