Tagesordnung - 10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung  

 
 
Bezeichnung: 10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung
Gremium: Ausschuss für Kultur und Weiterbildung
Datum: Do, 27.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Musikschule
Ort: 14050 Berlin, Platanenallee 16

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Annahme der Niederschrift der 9. Sitzung      
Ö 2     Paketlösung: Vorschläge der Fraktionen sowie aus dem Bezirksamt zur Benennung der Charlottenburger Bibliotheken und der Musikbibliothek      
Ö 3     Ehrung für Johanna Moosdorf  
Enthält Anlagen
2064/2  
Ö 4  
Kultur-Sponsoring im Bezirk erleichtern  
Enthält Anlagen
0453/3  
Ö 5  
Musikalische Früherziehung in allen Kitas entgeltfrei  
Enthält Anlagen
0426/3  
Ö 6     Organisatorische Veränderungen beim "Fest der Nationen 2008"  
0490/3  
Ö 7     Der Bezirk braucht einen Denkmalbeirat  
Enthält Anlagen
0488/3  
    20.09.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.9 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Kultur und Weiterbildung einstimmig zu

Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Kultur und Weiterbildung einstimmig zu. (Konsensliste)

 

   
    27.09.2007 - Ausschuss für Kultur und Weiterbildung
    Ö 7 - vertagt
   
   
    25.10.2007 - Ausschuss für Kultur und Weiterbildung
    Ö 8 - vertagt
   

 

   
    29.11.2007 - Ausschuss für Kultur und Weiterbildung
    Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

Der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Vorsteherin / der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung beruft einen Denkmalbeirat ein zur Unterstützung von BVV und BA bei Angelegenheiten, die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen.

Der Beirat wird gebildet aus:

-          zwei Mitgliedern des BA (je ein Mitglied der Bereiche

-          Bau/Grünflächen bzw. Kultur)

-          je ein bis zwei Mitgliedern jeder Fraktion der BVV (aus den

-          zuständigen Ausschüssen)

-          2 - 3 unabhängigen, dem Bezirk verbundenen

-          Denkmal-Experten/-innen.

 

Die Denkmal-Experten/-innen werden auf Vorschlag der anderen Mitglieder des Denkmalbeirats von der Vorsteherin / dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Die Treffen finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds des Denkmalbeirats statt, mindestens halbjährlich, auf denen das BA über die Situation im Bezirk berichtet.

 

Der Denkmalbeirat kann zu bevorstehenden Bauvorhaben im Bezirk hinsichtlich

-          der Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau

-          denkmalgeschützter Gebäude und Gartenanlagen,

-          der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude,

-          der Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder

-          Umbauvorhaben

Stellungnahmen abgeben.

 

Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen.

 

Der Denkmalbeirat wird der Vorsteherin / dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung zugeordnet.

 

Nach spätestens drei Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Denkmalbeirats statt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt  beruft einen Denkmalbeirat ein zur Unterstützung von BVV und Bezirksamt bei Angelegenheiten, die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen.

Der Beirat wird gebildet aus:

 

-          zwei Mitgliedern des Bezirksamtes
(je ein Mitglied von Bau/Grünflächen und Kultur)

-          je ein bis zwei Mitgliedern jeder Fraktion der BVV

-          2-3 unabhängigen, dem Bezirk verbundenen Denkmal-Expertinnen/Experten.

 

Die Denkmal-Expertinnen/Experten werden auf Vorschlag der anderen Mitglieder des Denkmalbeirats vom Bezirksamt berufen.

 

Die Treffen finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds des Denkmalbeirats statt, mindestens halbjährlich, auf denen das Bezirksamt über die Situation im Bezirk berichtet.

 

Der Denkmalbeirat soll bevorstehende Bauvorhaben im Bezirk begutachten hinsichtlich

-          der Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau  denkmalgeschützter Gebäude und Gartenanlagen,

-          der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude,

-     der Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder Umbauvorhaben.

Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen. Und er soll das Bezirksamt von Schäden an Denkmälern in Kenntnis setzen.

Der Denkmalbeirat wird dem Baustadtrat zugeordnet.

Nach spätestens drei Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Denkmalbeirats statt.

 

Der BVV ist bis zum 30.11.2007  zu berichten.

 

Begründung:

Die Auseinandersetzungen um das Schoeler-Schlösschen, die Kurfürstendamm-Theater, den Zoo Palast und die Wiederherstellung des Charlottenburger Tors, samt den zugehörigen Kandelabern, haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, durch die Arbeit eines Denkmalbeirats Bezirksamt und BVV zu unterstützen. So werden sachlich und finanziell befriedigende Ergebnisse erleichtert und ein größerer Kreis engagierter und sachkundiger Menschen in die Suche nach Lösungen einbezogen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

   
    13.12.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu

Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu. (Konsensliste)

 

Ö 8     Bericht aus dem Arbeitskreis Kultur des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung      
Ö 9     Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 10     Verschiedenes Nächste Sitzung am 25.10.07 - 17:00 Uhr      
Ö 11     Bestandsliste  
0445/3  
               
 
 

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