Tagesordnung - 11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform  

 
 
Bezeichnung: 11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform
Gremium: Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform
Datum: Mi, 05.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Annahme der Niederschriften der 5., 8., 9. und 10. Sitzung      
Ö 2  
Entwurf Bezirksdoppelhaushaltsplan 2008/2009 Allgemeine Berichterstattung: Frau BzBm'in Thiemen Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport (Jug) Kapitel: 3330, 3730, 3731, 3732, 3733, 3734, 3735, 3736, 3750, 4000, 4010, 4011, 4012, 4020, 4021, 4030, 4040, 4041, 4042, 4043, 4044, 4045, 4060, 4083  
Enthält Anlagen
0366/3  
Ö 3  
Charlottenburg-Wilmersdorf setzt Prioritäten für den Kinderschutz  
Enthält Anlagen
0320/3  
    03.05.2007 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unter Bezugnahme auf die VzK Nr. 2074/2 sicherzustellen, dass die Personalausstattung des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes einschließlich der Jugendberatung und der entsprechenden Anteile der Behindertenhilfe im Jugendamt ab dem 01.01.2008 dauerhaft 53 Vollzeitstellen real vorhandenes, in vollem Umfang einsetzbares und qualifiziertes Personal umfasst.

 

Die Aufgabenabsicherung der Sozialarbeit im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ist im gleichen Kontext mit mindestens 6,75 Vollzeitstellen real vorhandenem Personal zu untersetzen. Die Umsetzung wird spätestens bis zum 31.12.2007 erwartet.

 

Dazu hat das Bezirksamt alle erdenklichen Handhabungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Es wird u. a. erwartet, dass die Möglichkeiten, die der landesweite Einstellungskorridor bietet, bestimmt in den Umsetzungsprozess einbezogen werden, als auch das Erfordernis, das Jugendamt an zukünftigen Stellenreduzierungsverfahren nicht unangemessen proportional zu beteiligen.

 

Für die Gewährleistung des Kinderschutzes in Charlottenburg-Wilmersdorf und die Erfüllung der damit zusammenhängenden gesetzlichen Pflichtaufgaben des Jugendamtes ist die o. g. Besetzung der Dienste als Mindestausstattung zwingend erforderlich.

 

Für eine angemessene Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des bezirklichen "Schutzauftrages bei Kindesgefährdung" und der erfolgreichen Umsetzung des vom Senat beschlossenen Konzepts "Netzwerk Kinderschutz" räumt die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf der Funktionsfähigkeit der Verwaltung des Jugendamtes und des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes die erforderliche Priorität ein.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

   
    24.05.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.1 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform einstimmig zu

 

Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform einstimmig zu. (Konsensliste)

   
    05.09.2007 - Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Jugendhilfeausschuss

Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unter Bezugnahme auf die VzK Nr. 2074/2 sicherzustellen, dass die Personalausstattung des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes einschließlich der Jugendberatung und der entsprechenden Anteile der Behindertenhilfe im Jugendamt ab dem 01.01.2008 dauerhaft 53 Vollzeitstellen real vorhandenes, in vollem Umfang einsetzbares und qualifiziertes Personal umfasst.

 

Die Aufgabenabsicherung der Sozialarbeit im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ist im gleichen Kontext mit mindestens 6,75 Vollzeitstellen real vorhandenem Personal zu untersetzen. Die Umsetzung wird spätestens bis zum 31.12.2007 erwartet.

 

Dazu hat das Bezirksamt alle erdenklichen Handhabungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Es wird u. a. erwartet, dass die Möglichkeiten, die der landesweite Einstellungskorridor bietet, bestimmt in den Umsetzungsprozess einbezogen werden, als auch das Erfordernis, das Jugendamt an zukünftigen Stellenreduzierungsverfahren nicht unangemessen proportional zu beteiligen.

 

Für die Gewährleistung des Kinderschutzes in Charlottenburg-Wilmersdorf und die Erfüllung der damit zusammenhängenden gesetzlichen Pflichtaufgaben des Jugendamtes ist die o. g. Besetzung der Dienste als Mindestausstattung zwingend erforderlich.

 

Für eine angemessene Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des bezirklichen “Schutzauftrages bei Kindesgefährdung” und der erfolgreichen Umsetzung des vom Senat beschlossenen Konzepts “Netzwerk Kinderschutz” räumt die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf der Funktionsfähigkeit der Verwaltung des Jugendamtes und des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes die erforderliche Priorität ein.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

   
    20.09.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu

Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu. (Konsensliste)

Ö 4  
Arbeitsmaterial umsonst  
Enthält Anlagen
0469/3  
Ö 5  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 6  
Verschiedenes      
               
 
 

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