Kleine Anfrage - 0198/6
Zu der oben genannten Schriftlichen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Im Dickensweg sind derzeit 112 Wohnungen bekannt, die leerstehend sind und dem Projekt von Deutsche Wohnen bzw. Vonovia unterfallen.
Es wurde durch die damalige Abteilung Stadtentwicklung ein städtebaulicher Vertrag mit Nachträgen abgeschlossen. Für das Projekt ist § 3 Abs. 6 Nr. 4 Zweckentfremdungsverbot-Verordnung anzuwenden, der Leerstand ist durch den städtebaulichen Vertrag zweckentfremdungsrechtlich genehmigt.
Sollte der städtebauliche Vertrag obsolet werden, liegt ein ungenehmigter Leerstand vor. Das Wohnungsamt wird sodann gem. § 4 Abs. 1 S. 1 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz ein Wohn-zuführungsgebot anordnen.
Die Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT teilt dazu Folgendes mit:
Neben den Vereinbarungen zur Mietpreis- und Belegungsbindung für 165 Wohneinheiten werden zum Schutz der Bestandsmieter folgende Regelungen getroffen:
- Angebotspflicht an die Mieter für vergleichbare Wohnungen im Rahmen der Zwischen-umsetzung und im späteren Neubau,
- Realisierung des Vorhabens in Bauabschnitten, so dass die Zwischenumsetzung im Vor-habengebiet möglich ist,
- Begrenzung der Mieten im Rahmen der Zwischenumsetzungen auf die Brutto-Warmmiete der bisherigen Wohnungen,
- Erstattung der Standard-Umzugskosten für die Zwischenumsetzung und den Rückumzug in die Neubauwohnung im Projektgebiet oder Zahlung einer Pauschalsumme bei Eigenleistung, ggf. Erstattung des Küchenaus- und –einbaus,
- Zusicherung einer mietpreisgebundenen Wohnung auf Wunsch für Bestandsmieter mit Wohnberechtigungsschein, - Begrenzung der Mieten im Neubau auf 9,00 €/m² netto/kalt (spätere Mieterhöhungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, insb. des BGB sind möglich)
(sofern nicht für den Ersatzwohnraum nach der Zweckentfremdungsverbotsverordnung maximal 7,92 € /m²netto/kalt verlangt werden dürfen),
- Anwendung einer Härtefallklausel mit Begrenzung der Bruttowarmmiete in der Neubauwohnung bei Mietbeginn auf max. 30 % des Netto-Haushaltseinkommens,
- Vertragsmuster (Anlage im DV) sind für Zwischen- und Endwohnungen zu verwenden.
Die Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT teilt dazu Folgendes mit:
Die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen wird im Rahmen des üblichen Vertragscontrol-lings in der der jeweiligen Regelung entsprechenden Form (z. B. Nachweiserbringung) überprüft.
Die Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT teilt dazu Folgendes mit:
Der Durchführungsvertrag wird erst wirksam, wenn die Rechtsverordnung über den vorhaben-bezogenen Bebauungsplans 4-59 VE in Kraft tritt oder wenn eine Baugenehmigung auf der Grundlage einer Planreifebestätigung nach § 33 BauGB erteilt worden ist.
Die Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT teilt dazu Folgendes mit:
Das im Mutterkonzern der Vonovia weiterhin existierende Unternehmen der Deutsche Wohnen mit ihren Stadtteilbüros ist weiterhin Ansprechpartner für die Belange der Mieterinnen und Mieter.
Das Bezirksamt geht grundsätzlich von der Vertragstreue der Vonovia/Deutsche Wohnen aus. Eine ggf. erforderliche Unterstützung der Mieter bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen wird jeweils angemessen und in erforderlichem Umfang erfolgen.
Arne Herz Bezirksstadtrat |
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