Kleine Anfrage - 0198/6  

 
 
Nummer:0198/6Eingang:11.07.2023
Eingereicht durch:Gusy, Ansgar
Weitergabe:12.07.2023
Fraktion:Fraktion B'90/Die GrünenFälligkeit:09.08.2023
Antwort von:Abteilung Bürgerdienste und SozialesBeantwortet:09.08.2023
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:21.08.2023
  Erfasst:
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Leerstand am Dickensweg?
Anlagen:
Eingang SchA 0198/6
Antwort SchA 0198/6
   

Kleine Anfragen Eingangstext
  1. Wie viele Wohnungen stehen derzeit am Projekt Dickensweg der Deutschen Wohnen bzw. Vonovia leer?
  2. Wann läuft die Frist für die Zweckentfremdung der Wohnungen aus?
  3. Sollte der Grund der Zweckentfremdung wegfallen, was unternimmt das Bezirksamt, um die Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen?
  4. Welche Regelungen wurden für die Mieter des Dickenswegs im Städtebaulichen Vertrag getroffen?
  5. Wie werden diese Regelungen überprüft?
  6. Sind dem Bezirksamt Probleme bei der Umsetzung des städtebaulichen Vertrags bekannt?
  7. Wer ist für die Mieter*innen nach dem Weggang von Herrn Stein bei der Vonovia zuständig?
  8. Wie kann das Bezirksamt Mieter unterstützen, besonders Umsetzmieter, bei denen die Vonovia den städtebaulichen Vertrag nicht einhält?

 

 

 

 

Kleine Anfragen Antworttext

Zu der oben genannten Schriftlichen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

  1. Wie viele Wohnungen stehen derzeit am Projekt Dickensweg der Deutschen Wohnen bzw. Vonovia leer?

 

Im Dickensweg sind derzeit 112 Wohnungen bekannt, die leerstehend sind und dem Projekt von Deutsche Wohnen bzw. Vonovia unterfallen.

 

  1. Wann läuft die Frist für die Zweckentfremdung der Wohnungen aus?

 

Es wurde durch die damalige Abteilung Stadtentwicklung ein sdtebaulicher Vertrag mit Nachträgen abgeschlossen. Für das Projekt ist § 3 Abs. 6 Nr. 4 Zweckentfremdungsverbot-Verordnung anzuwenden, der Leerstand ist durch den städtebaulichen Vertrag zweckentfremdungsrechtlich genehmigt.

 

  1. Sollte der Grund der Zweckentfremdung wegfallen, was unternimmt das Bezirksamt, um die Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen?

 

Sollte der städtebauliche Vertrag obsolet werden, liegt ein ungenehmigter Leerstand vor. Das Wohnungsamt wird sodann gem. § 4 Abs. 1 S. 1 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz ein Wohn-zuführungsgebot anordnen.

 

  1. Welche Regelungen wurden für die Mieter des Dickenswegs im Städtebaulichen Vertrag getroffen?

 

Die Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT teilt dazu Folgendes mit:

 

Neben den Vereinbarungen zur Mietpreis- und Belegungsbindung für 165 Wohneinheiten werden zum Schutz der Bestandsmieter folgende Regelungen getroffen:

 

- Angebotspflicht an die Mieter für vergleichbare Wohnungen im Rahmen der Zwischen-umsetzung und im späteren Neubau,

 

- Realisierung des Vorhabens in Bauabschnitten, so dass die Zwischenumsetzung im Vor-habengebiet möglich ist,

 

- Begrenzung der Mieten im Rahmen der Zwischenumsetzungen auf die Brutto-Warmmiete der bisherigen Wohnungen,

 

- Erstattung der Standard-Umzugskosten für die Zwischenumsetzung und den Rückumzug in die Neubauwohnung im Projektgebiet oder Zahlung einer Pauschalsumme bei Eigenleistung, ggf. Erstattung des Küchenaus- und einbaus,

 

- Zusicherung einer mietpreisgebundenen Wohnung auf Wunsch für Bestandsmieter mit Wohnberechtigungsschein,

- Begrenzung der Mieten im Neubau auf 9,00 €/m² netto/kalt (spätere Mieterhöhungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, insb. des BGB sind möglich)

 

(sofern nicht für den Ersatzwohnraum nach der Zweckentfremdungsverbotsverordnung maximal 7,92 € /m²netto/kalt verlangt werden dürfen),

 

- Anwendung einer Härtefallklausel mit Begrenzung der Bruttowarmmiete in der Neubauwohnung bei Mietbeginn auf max. 30 % des Netto-Haushaltseinkommens,

 

- Vertragsmuster (Anlage im DV) sind für Zwischen- und Endwohnungen zu verwenden.

 

  1. Wie werden diese Regelungen überprüft?

 

Die Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT teilt dazu Folgendes mit:

 

Die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen wird im Rahmen des üblichen Vertragscontrol-lings in der der jeweiligen Regelung entsprechenden Form (z. B. Nachweiserbringung) überprüft.

 

  1. Sind dem Bezirksamt Probleme bei der Umsetzung des städtebaulichen Vertrags bekannt?

 

Die Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT teilt dazu Folgendes mit:

 

Der Durchführungsvertrag wird erst wirksam, wenn die Rechtsverordnung über den vorhaben-bezogenen Bebauungsplans 4-59 VE in Kraft tritt oder wenn eine Baugenehmigung auf der Grundlage einer Planreifebestätigung nach § 33 BauGB erteilt worden ist.

 

  1. Wer ist für die Mieter*innen nach dem Weggang von Herrn Stein bei der Vonovia zuständig?

 

Die Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT teilt dazu Folgendes mit:

 

Das im Mutterkonzern der Vonovia weiterhin existierende Unternehmen der Deutsche Wohnen mit ihren Stadtteilbüros ist weiterhin Ansprechpartner für die Belange der Mieterinnen und Mieter.

 

  1. Wie kann das Bezirksamt Mieter unterstützen, besonders Umsetzmieter, bei denen die Vonovia den städtebaulichen Vertrag nicht einhält?

 

Das Bezirksamt geht grundsätzlich von der Vertragstreue der Vonovia/Deutsche Wohnen aus. Eine ggf. erforderliche Unterstützung der Mieter bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen wird jeweils angemessen und in erforderlichem Umfang erfolgen.

 

 

Arne Herz

Bezirksstadtrat

 
 

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