Bröchler und seine Kollegen in den Berliner Bezirken sind schon seit geraumer Zeit damit beschäftigt, den neuerlichen Wahlgang vorzubereiten. Das Urteil der Verfassungsrichter vom Dienstag gibt ihnen nun Klarheit, etwa im Hinblick auf die erforderliche Zahl der Stimmzettel, Wahllokale und Wahlhelfer: Demnach muss die Bundestagswahl in 455 der 2256 Berliner Wahlbezirke sowie zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden. Zugleich sei die teilweise Wiederholungswahl für Landeswahlleitung und Bezirke eine besondere Herausforderung: «Denn es bleiben uns von den 60 nur 55 Tage Zeit. Zum Vergleich: Bei der Wiederholungswahl im Februar 2023 hatten wir 90 Tage für die Organisation.», so Bröchler.