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Senat beschließt Entwurf zur Änderung des Berliner Wohnraumgesetzes

Wohnhäuser in Berlin

Wohnhäuser stehen dicht beieinander im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg.

Sozialmieten in Berlin sollen in Zukunft rechtlich besser abgesichert sein. Dafür hat der Berliner Senat am Dienstag einen Entwurf zur Änderung des Wohnraumgesetzes beschlossen.

Der Entwurf für ein "Zweites Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes Berlin" regelt drei wichtige Bereiche neu: Mietzuschüsse, die Stichtagsregelung und die Verpflichtungsmiete. Laut Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) seien diese Änderungen eine gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter im sozialen Wohnungsbau: "Sie müssen jetzt nicht mehr fürchten, dass sie in Zukunft die Mieten nicht mehr bezahlen können."

Künftig mehr Haushalte mietzuschussberechtigt

Die neue Fassung des Wohnraumgesetzes erweitert unter anderem den Kreis der berechtigten Haushalte für einen Mietzuschuss im sozialen Wohnungsbau. Bis dato durften berechtige Haushalte die WBS-Einkommensgrenzen bis zu 40 Prozent überschreiten. Mit der Gesetzesänderung wird diese Grenze auf bis zu 55 Prozent angehoben. So soll die Bezahlbarkeit der Wohnung insbesondere für Mieter, denen aufgrund von Einkommens- oder Rentenerhöhung eine Doppelbelastung aus entfallendem Mietzuschuss und steigenden Energiekosten droht, besser abgesichert werden.

Stichtag für Mietzuschussberechtigung entfällt

Weiterhin entfällt im neuen Gesetzesentwurf der Stichtag für Mietzuschüsse. So sollen auch WBS-Mieterhaushalte Zuschüsse erhalten können, die nach dem bisherigen Vertragsabschluss-Stichtags des 1. Januar 2016 eingezogen sind. Damit sind künftig alle einkommensschwachen Haushalte in Sozialmietwohnungen gleichermaßen zuschussberechtigt – unabhängig vom Zeitpunkt des Einzugs.

Verpflichtungsmiete erstmals gesetzlich festgeschrieben

Um bestehende Sozialmieten rechtlich noch besser abzusichern, soll die bei vielen Sozialmietwohnungsbeständen vereinbarte sogenannte Verpflichtungsmiete nun erstmalig gesetzlich festgeschrieben werden. So können Mietforderungen, die höher liegen als die Verpflichtungsmiete, künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden. Direkt betroffen seien laut Senat 2000 Haushalte im sozialen Wohnungsbau, potenziell betreffen könnte es rund 65.000 Mieterinnen und Mieter in Berlin.

"Mehr Schutz vor überhöhten Mietforderungen"

Senator Gaebler zeigte sich am Dienstag überzeugt vom neuen Gesetzesentwurf. Dieser schaffe "Rechtssicherheit für Mietpreisbegrenzungen und mehr Schutz vor überhöhten Mietforderungen". Auch würde künftig ein viel größeren Kreis von Berechtigten Unterstützung erhalten als bisher.

Autor:in: BerlinOnline
Weiterführende Informationen: Pressemitteilung der Senatskanzlei
Veröffentlichung: 20. Juni 2023
Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2023

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