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Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) an Schulen hat die Berliner Senatsverwaltung für Bildung Empfehlungen für Lehrkräfte herausgegeben.
Die Handreichung gibt unter anderem Tipps für den Einsatz von KI und die Bewertung von Leistungen, die mithilfe von KI erbracht wurden, wie dem am Montag veröffentlichten Dokument zu entnehmen ist.
Außerdem wird über rechtliche Rahmenbedingungen und Datenschutzfragen infomiert. Die Hilfestellung bezieht sich nach Angaben der Behörde vor allem auf den Text-Roboter ChatGPT. Die KI-Anwendung ist eine Sprachsoftware mit künstlicher Intelligenz (KI), die etwa einen Schulaufsatz mit hoher Sprachpräzision schreiben kann. «Mit ChatGPT haben wir das erste Mal ein KI-gestütztes Tool, das Auswirkungen auf die Unterrichts- und Prüfungspraxis haben kann», sagte Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD). Die Empfehlungen sollten Schulen konkrete Unterstützung im Umgang damit bieten.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Prüfungsleistung nicht selbstständig erbracht hat, empfiehlt die Handreichung etwa, diese mit 0 Punkten zu bewerten. Das gelte beispielsweise, wenn ein von ChatGPT erzeugter Text übernommen und als eigene Leistung ausgegeben werde. Um eine Täuschung nachzuweisen, genügt es den Angaben zufolge, dass die Lehrkraft davon überzeugt ist, dass der Schüler den Text nicht geschrieben hat. Hinweise dafür seien eine für den Schüler untypische Wortwahl oder ein stark abweichender Duktus oder Stil. Den Angaben zufolge ist es einer der größten Herausforderungen, die Nutzung von KI tatsächlich festzustellen.
In der Handreichung werden aber auch die Chancen der KI betont und Beispiele dafür gegeben, wie ChatGPT im Unterricht unterstützend eingesetzt werden kann. Die Sprachsoftware sei etwa hilfreich, um Texte zu übersetzen oder den eigenen Lernfortschritt durch Selbsttests zu überprüfen. Besonders wichtig sei es dabei, Schülerinnen und Schüler zu vermitteln, dass von KI erzeugte Texte auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssten. «Auch wenn KI-generierte Texte überwiegend sachlich richtige Informationen enthalten, beinhalten sie auch Fehlinformationen», heißt es in dem Dokument.