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Verbesserungen für Lieferverkehr: Mobilitätsgesetz vollständig

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Nach mehreren Anläufen ist das Berliner Mobilitätsgesetz nun vollständig.

Der Senat hat am Dienstag die beiden vorerst letzten Kapitel beschlossen, um die es ergänzt werden soll, wie Umwelt- und Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) am Dienstag nach der Senatssitzung bekanntgab. Ein zentrales Thema dabei ist der Lieferverkehr. Gerade auf diesen Teil des Gesetzes habe die Berliner Wirtschaft schon lange gewartet. «Wir haben einen Vorrang für den Lieferverkehr festgelegt», sagte Jarasch. Der mache in Berlin immerhin 30 Prozent des motorisierten Verkehrs auf den Straßen aus.

Lade- und Lieferzonen bekommen Vorrang

«Das bedeutet, wenn wir über knappe Flächen sprechen, auch über knappe Stellplätze und Parkplätze, dann ist es klar, dass Lade- und Lieferzonen Vorrang haben müssen», so die Grünen-Politikerin. «Und das ist auch gut so.» Jarasch kündigte an, außerdem werde ein Routennetz für den Schwerlasttransport erarbeitet. Gleichzeitig sei das Ziel, den Lkw-Verkehr aus den Wohnvierteln noch besser rauszuhalten als bisher und die Lkw-Flotten auf emissionsfreie Antriebe umzustellen. «Das fördern wir.»

Berliner Mobilitätsgesetz gilt seit Sommer 2018

Der Gesetzentwurf soll nun an den Rat der Bürgermeister gehen und dann noch einmal im Senat beraten werden. Danach muss sich das Abgeordnetenhaus damit beschäftigen. Das Berliner Mobilitätsgesetz gilt seit Sommer 2018 und konzentrierte sich zunächst auf den ÖPNV und Radverkehr, Anfang 2021 wurde es um einen Abschnitt zum Fußverkehr ergänzt. Die rot-rot-grüne Koalition schaffte es dann vor der Abgeordnetenhauswahl im September 2021 nicht mehr, die beiden letzten Kapitel wie geplant zu beschließen.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 21. Dezember 2022
Letzte Aktualisierung: 21. Dezember 2022

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