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«Kraftanstrengung»: Sparprogramm für Landeshaushalt 2025 vorgestellt
Die Spitzen der schwarz-roten Koalition in Berlin haben ihre Konsolidierungsvorhaben für den Landeshaushalt 2025 vorgestellt. mehr
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Nach dem Sturm am Donnerstag ist nur kurzzeitig mit einer Beruhigung des Wetters zu rechnen: Schon am Freitag (18. Februar 2022) soll der nächste Sturm für Unruhe sorgen.
Wie ein Sprecher des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sagte, geraten Berlin und Brandenburg in der zweiten Tageshälfte in den Einfluss von Orkantief «Zeynep». Ab den Abendstunden sei mit orkanartigen Böen, vereinzelt auch mit Orkanböen von bis zu 120 Kilometern pro Stunde zu rechnen. Besonders betroffen sei die Nordhälfte Brandenburgs bis hin zum Berliner Raum. Auch am Samstag soll es stürmisch bleiben. Nach Angaben des DWD schwächt sich der Wind voraussichtlich erst ab Samstagabend deutlich ab.
Wie bereits am vergangenen Donnerstag bleiben Zoo und Tierpark am Samstag, den 19. Februar geschlossen. Das Aquarium ist regulär geöffnet. Der Botanische Garten kann bis einschließlich Sonntag ebenfalls nicht besucht werden. Die Parks und Gärten der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten sind seit Donnerstag bis einschließlich Montag geschlossen. Dazu zählt auch die Pfaueninsel. Mit Ausnahme des Schloss Charlottenburg bleiben auch die in den Parkanlagen befindlichen Schlösser geschlossen. In mehreren Bezirken wurden aufgrund von Sturmschäden die Friedhöfe vorübergehend geschlossen.
Die Deutsche Bahn stellte am Freitagnachmittag (18. Februar 2022) den Fern- und Regionalverkehr nördlich von Berlin nach und nach ein. «Sicherheit geht vor», begründete die Bahn den Schritt. Züge der Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft (Odeg) sollen ebenfalls von 17 Uhr an stehen bleiben, wie das Unternehmen am Freitag mitteilte. Bis voraussichtlich Samstag 7 Uhr werden keine Züge mehr auf den Linien der Odeg verkehren. Betroffen seien die Strecken an der Ostseeküste RE9 und RE10, in Westmecklenburg RB13, RB14 und RB15 sowie die Regionalexpress-Line RE2 zwischen Wismar und Wittenberge. Die Einstellung des Bahnverkehrs erfolge auf Anordnung des Infrastrukturbetreibers DB Netz.