Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform des Landes Berlin in der Fassung vom November 2017

Präambel

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin, nachstehend SenStadt genannt, stellt den Vergabestellen des Landes Berlin und Unternehmen eine Internet-Plattform, nachfolgend Vergabeplattform genannt, unter Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Auf dieser können Vergabeverfahren nach VOB/A, UVgO und VgV gesetzeskonform abgewickelt werden.

Im Auftrag der SenStadt betreibt die Firma RIB Software GmbH (RIB) die Vergabeplattform in einem hochsicheren und hochverfügbaren Rechenzentrum.

Nutzer der Vergabeplattform im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind ausschließlich die Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren über die Vergabeplattform beteiligen.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des einzelnen Vergabeverfahrens obliegt ausschließlich den Vergabestellen (Auftraggeber), welche die Vergabeplattform für ihre Zwecke nutzen. Das aufgrund der Teilnahme an einem Vergabeverfahren zustande kommende Rechtsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Vergabestelle und dem an dem Vergabeverfahren teilnehmenden Nutzer zustande. Weder die SenStadt noch die Firma RIB sind für die – von der Vergabestelle oder dem an dem Vergabeverfahren teilnehmenden Nutzer – eingestellten Inhalte verantwortlich. Die Tätigkeit der SenStadt beschränkt sich diesbezüglich allein auf die technische Vermittlung des Kontakts zwischen der Vergabestelle und dem – an dem Vergabeverfahren teilnehmenden – Nutzer.

Auf der Vergabeplattform werden von den Vergabestellen Auftragsbekanntmachungen und Vergabeunterlagen für alle elektronisch durchzuführenden Vergabeverfahren bereitgestellt, die von den Vergabestellen auf der Vergabeplattform durchgeführt werden.

Für die Teilnahme an elektronischen Vergabeverfahren ist eine kostenfreie Registrierung auf https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ erforderlich. Hierzu erfolgt eine Weiterleitung auf die Metaplattform für Ausschreibungen „iTWO tender“ der RIB.

Für die Nutzung der Vergabeplattform Berlin erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen an. Zu den Einzelheiten und technischen Voraussetzungen siehe Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform. Es obliegt dem Nutzer, sich regelmäßig über etwaige Änderungen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung der Vergabeplattform zu informieren

Die Vergabeplattform ist unter der Domain https://www.berlin.de/vergabeplattform/ erreichbar.

Unterrichtung über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß § 4 Absatz 3 Bundesdatenschutzgesetz sowie Einwilligung gemäß § 4a Bundesdatenschutzgesetz

Die von Ihnen bei der Registrierung eingegebenen Daten werden zu Ihrer
Identifizierung als Teilnehmer in einem Vergabeverfahren erhoben und gespeichert. Sie werden ausschließlich zu diesem Zweck an die öffentlichen Auftraggeber/Vergabestelle, welche die Vergabeplattform nutzen, weitergeleitet. Das Vergabeverfahren wird beim öffentlichen Auftraggeber von der Vergabestelle abgewickelt.
Verantwortliche Stelle für den Betrieb der Vergabeplattform des Landes Berlin ist die SenStadt. Durch Ihre Zustimmung am Ende des Registriervorgangs willigen Sie in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von Ihnen eingegebenen Daten ein und akzeptieren die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Nutzungsbedingungen betreffen ausschließlich das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Vergabeplattform zwischen der SenStadt und dem Nutzer. Sie entfalten keinerlei Wirkung auf die über die Vergabeplattform durchgeführten Vergabeverfahren. Rechte und Pflichten im Rahmen von Vergabeverfahren zwischen dem Auftraggeber/Vergabestelle und dem Nutzer gehen diesem Nutzungsverhältnis vor. Soweit solche Rechte betroffen sind, hat sich der Nutzer daher vorrangig an den Auftraggeber/Vergabestelle zu wenden.

(2) Nach der Registrierung gemäß nachstehendem § 2 erhält der Nutzer die technische Möglichkeit und Berechtigung, die für den jeweiligen Nutzer freigegebenen Funktionalitäten einer kostenfreien Softwareapplikation (ava-sign) sowie die Standardfunktionen der Website der RIB im Rahmen und nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform des Landes Berlin zu nutzen.

(3) Die für die Nutzung der Vergabeplattform erforderlichen Kommunikations-Verbindungen (z.B. Internet-Zugang/DSL) sowie das beim Nutzer benötigte Equipment oder sonstige technische Voraussetzungen (z.B. Browser und Bieterclient ava-sign) sind nicht Gegenstand der zu erbringenden Leistungen der SenStadt oder anderen Vergabestellen. Das vom Nutzer benötigte Equipment oder sonstige technische Voraussetzungen sind den Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform zu entnehmen.

§ 2 Nutzungsverhältnis

(1) Voraussetzung für die elektronische Einreichung eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbekundung oder eines Angebotes auf der Vergabeplattform ist die erfolgreiche Registrierung des Nutzers. Die Registrierung für die Vergabeplattform erfolgt auf der Metaplattform für Ausschreibungen „iTWO tender“ der RIB. iTWO tender bietet hierfür den Service einer zentralen Anmeldung mit Single Sign on für mehrere Vergabeplattformen. Die Vergabeplattform des Landes Berlin muss vom Nutzer nach erfolgreicher Registrierung bei iTWO tender verknüpft werden.

(2) Die SenStadt behält sich vor, die bei der Registrierung übermittelten Angaben zu kontrollieren und im Falle von unrichtigen Angaben des Nutzers die Nutzung der Vergabeplattform zu verweigern.

(3) Das Nutzungsverhältnis beginnt mit der technischen Freigabe zur Nutzung der Vergabeplattform und der Verknüpfung mit der Vergabeplattform Berlin (siehe § 2 Abs. 1).

(4) Der Nutzer kann das Nutzungsverhältnis jederzeit beenden. Er muss sich dazu lediglich über die Funktion „Zugang löschen“ von der Vergabeplattform abmelden. Hat der Nutzer eine Interessenbekundung, einen Teilnahmenatrag oder ein Angebot abgegeben, ist die Abmeldung erst möglich, nachdem er die Interessenbekundung, den Teilnahmeantrag oder das Angebot zurückgezogen hat oder nachdem das Vergabeverfahren abgeschlossen wurde.

(5) Nach Aufhebung der Registrierung werden sämtliche erfasste Daten des Nutzers gelöscht, soweit sie keiner Archivierungspflicht im Rahmen eines Vergabeverfahrens unterliegen. Die Beendigung der Nutzung hat keine Auswirkung auf die Rechtspflichten des Nutzers aus einem gegebenenfalls über die Vergabeplattform eingeleiteten Vergabeverfahren.

(6) Eine Beendigung des Nutzungsverhältnisses durch den Betreiber mittels Kündigung bedarf der Begründung. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung kann schriftlich oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail, erfolgen. Der Betreiber gewährleistet in diesem Fall, dass der Nutzer diejenigen Vergabeverfahren weiterführen kann, an denen er sich zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung als Bieter oder Bewerber unter Nutzung der e-Vergabe beteiligt.

(7) Das Recht der SenStadt und des Nutzers zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 3 Nutzungsrecht

(1) Der Nutzer erhält mit Beginn des Nutzungsverhältnisses das nicht ausschließliche und auf die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses zeitlich beschränkte Recht, auf die Vergabeplattform mittels Internet zuzugreifen und mithilfe eines handelsüblichen Internet-Browers bzw. mithilfe des Bieterclients ava-sign die mit der Vergabeplattform verbundenen und für den Nutzer freigegebenen Funktionalitäten gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Weitere Nutzungsrechte, insbesondere an der Vergabeplattform selbst bzw. der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware, erhält der Nutzer nicht.

(2) Der Nutzer ist berechtigt, die auf der Vergabeplattform für Unternehmen freigegebenen Anwendungen zu nutzen. Diese beinhalten folgende wesentliche Einzelmaßnahmen bzw. Vorgänge:
  • Überprüfen der Vollständigkeit und Echtheit der Vergabeunterlagen im Bieterclient ava-sign beim erstmaligen Öffnen der vom Nutzer transportgesichert von der Vergabeplattform herun-tergeladenen Vergabeunterlagen.
  • Elektronische Bearbeitung der Vertragsunterlagen.
  • Gesetzeskonforme Signatur des Angebotes, sofern gefordert
  • Erstellung einer fortgeschrittenen Signatur durch den Bieterclient (sofern vom AG vorgege-ben) bei elektronischer Abgabe
  • Möglichkeit zur Angebotsabgabe in Textform über ava-sign oder ggf. die Website.
  • Verschlüsselung der Vertragsunterlagen bei Angebotsabgabe über ava-sign.
  • Elektronische Einreichung von Interessenbekundungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten auf die Vergabeplattform.
  • Elektronische Quittung mit qualifiziertem Zeitstempel nach vollständiger Übertragung und Abgabe des Angebotes.
  • Möglichkeit, bis zum Er-/Öffnungstermin bzw. Ablauf der Abgabefrist ein Angebot bzw. eine Interessenbekundung oder einen Teilnahmeantrag zurückzuziehen und erneut einzureichen.
  • Kommunikation zum Angebot über die Vergabeplattform / Nutzung des Fragen-Antworten-Tools.

(3) Die Bearbeitung des Leistungsverzeichnisses ist im Hinblick auf die Vertraulichkeit des Angebotes nur offline möglich. Hierfür steht den Nutzern der Bieterclient ava-sign zur Verfügung.

(4) Außerhalb der in Abs.1 genannten Rechte erwachsen dem Nutzer keine Rechte an der Vergabeplattform selbst. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken- oder anderweitigen Schutzrechte bleiben der SenStadt und der RIB vorbehalten. Der Nutzer erwirbt außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung der Vergabeplattform für Vergabeverfahren keinerlei Rechte an der mitgelieferten Software, insbesondere ist er nicht berechtigt, die von ihm heruntergeladenen Vergabeunterlagen außerhalb des jeweiligen Vergabeverfahrens kommerziell oder nichtkommerziell zu nutzen.

(5) Die dem Nutzer zugänglichen Daten und Dokumente sind nur für seinen eigenen persönlichen, dienstlichen oder beruflichen Gebrauch bestimmt. Nur zu diesem Zwecke dürfen einzelne Vervielfältigungen und/oder Ausdrucke angefertigt werden. Die elektronischen Dokumente dürfen daher weder in einem Dritten zugänglichen Netzwerk eingestellt, noch in elektronischer Form an Dritte übersendet werden. Ebenso ist es unzulässig, Dokumente in Dritten zugänglichen Datenbanken einzustellen. Sofern der Nutzer die Bestimmungen missachtet, ist die SenStadt berechtigt, das Nutzungsverhältnis fristlos zu kündigen und den Zugang zur Nutzung zu sperren. Bezüglich weitergehender Schäden behält sich die SenStadt Schadenersatzansprüche vor.

(6) Die SenStadt ist berechtigt, die Einrichtungen der „Vergabeplattform“ jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtlichen Erfordernisse anzupassen. Die Plattform kann hierzu vorübergehend außer Betrieb genommen werden. Die geplanten Zeiten der die Nutzung behindernden Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit rechtzeitig unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/ bekannt gegeben.

§ 4 Zugriff und Verfügbarkeit der Vergabeplattform, Hotline und Support

(1) Die Vergabeplattform kann täglich von 0:00 bis 24:00 Uhr über das Internet erreicht werden. Alle Rechner und die Systemkomponenten, die zum Betreiben der Plattform notwendig sind, werden in einem Rechnerverbund betrieben, der durch ein zweistufiges Firewallsystem vom Internet getrennt ist. Das Firewallsystem schützt die Systemkomponenten vor Angriffen und vor unberechtigten Zugriffen aus dem Internet.

(2) Auf der Plattform wird täglich in dem Zeitraum zwischen 22:00 und 06:00 Uhr, zur Sicherung des Betriebes, eine Systempflege sowie eine Sicherung der Daten durchgeführt. Während dieses Zeitraums steht die Plattform kurzzeitig nicht zur Verfügung.

(3) Der Internetzugang und das Kommunikationsequipment des Nutzers sind nicht Bestandteile dieses Vertrages.

(4) Bei Funktionsstörungen und bei Fragen zur Installation und Anwendung der Vergabeplattform und von ava-sign kann die kostenpflichtige Hotline der RIB genutzt werden. Die Hotline ist von Montag – Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreich-bar. Tel.: 0900-11 44 33 0 (1,95€/min aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunktarife können hiervon abweichen). Die Hotline ist für Nutzer der Vergabeplattform kostenfrei, wenn ein Servicepaket der Firma RIB genutzt wird. In diesem Paket ist ein einstündiges online Training per Webinar enthalten.

An der Hotline wird keine telefonische Anwenderschulung durchgeführt. Es wird vorausgesetzt, dass der Nutzer diese Nutzungsbedingungen sowie den Inhalt des Handbuches und den Kurzleitfaden kennt.

Der Support ist zudem kostenfrei per E-Mail erreichbar unter evergabe-hotline.berlin@rib-software.com.

§ 5 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderung seiner Nutzerdaten unverzüglich einzutragen und er ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Eintragungen. Hierfür steht eine entsprechende Änderungsmöglichkeit auf der Vergabeplattform zur Verfügung.

(2) Die Nutzung der Vergabeplattform erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze.

(3) Der Nutzer hat im Hinblick auf den rechtzeitigen Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten dafür Sorge zu tragen, dass je nach Größe der zu versendenden Dokumente der genutzte Internetanschluss eine genügend große Kapazität zur Versendung besitzt. Abhängig vom Umfang der Dateien sowie von der Geschwindigkeit des Internetanschlusses kann das Versenden unterschiedlich lange dauern.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten Dritten nicht zugänglich zu machen. Er ist für die Nutzung der Vergabeplattform und von ava-sign durch Dritte in gleicher Weise verantwortlich wie für die eigene Nutzung, sofern diese Nutzung mittels seiner Zugangsdaten und ggf. seiner Signaturkarte erfolgte, es sei denn, er weist nach, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

(4) Eine nicht nur geringfügige Verletzung der Pflichten, denen der Nutzer innerhalb dieses Nutzungsverhältnissen unterliegt, berechtigt die SenStadt zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses.

§ 6 Leistungsstörungen und deren Folgen für das Vergabeverfahren

(1) Die SenStadt hat keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und übernimmt deshalb keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Störungen auf Grund höherer Gewalt hat die SenStadt nicht zu vertreten.

(2) Die im Auftrag der SenStadt tätige RIB kann die Nutzung der Vergabeplattform sperren oder den Zugang zu ihr beschränken, wenn die Plattform oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung droht. In diesem Falle ist die RIB dazu verpflichtet, sich zu bemühen, die vollständige Funktionsfähigkeit der Plattform umgehend wiederherzustellen.

(3) Die Abgabe eines elektronischen Angebots, einer Interessenbekundung oder eines Teilnahmeantrages auf der Vergabeplattform wird dem Nutzer nach technisch vollständiger Übertragung der Unterlagen durch eine elektronische Quittung mit Zeitstempel bestätigt. Eine inhaltliche Prüfung der Dokumente ist damit nicht verbunden. Ein Angebot, welches damit nachweisbar vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen ist, wegen einer Funktionsstörung der Vergabeplattform im Er-/Öffnungstermin aber nicht geöffnet werden konnte, wird entsprechend den gesetzlichen Regelungen wie ein rechtzeitig vorliegendes Angebot behandelt.
Ist die Nutzung der Vergabeplattform auf Grund eines Umstandes, welcher in der Sphäre von RIB zu finden ist, nicht möglich, wird RIB die entsprechenden Informationen unverzüglich dem zuständigen Auftraggeber/Vergabestelle zur Verfügung stellen und sowohl ihn als auch den Nutzer bei der Problemanalyse nach bestem Wissen unterstützen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Angebot wegen eines derartigen Umstandes nicht innerhalb der Angebotsfrist auf der Plattform eingegangen ist. Die abschließende Entscheidung, in solchen Fällen ein Angebot nachträglich zuzulassen, obliegt jedoch dem Auftraggeber/Vergabestelle des betreffenden Vergabeverfahrens.

(4) Sofern der Nutzer eine Funktionsstörung der Vergabeplattform bei der Versendung einer Interessenbekundung, eines Teilnahmeantrags oder eines Angebotes erkennt, kontaktiert er unmittelbar die Hotline der RIB (vgl. § 4), damit von dort angemessene Maßnahmen zur Beseitigung der Störung ergriffen und Hinweise für die weitere Bearbeitung gegeben werden können. Außerhalb der Sprechzeiten der Hotline ist zunächst eine E-Mail mit Angabe des Fehlers, Zeitpunkt der Störung sowie Bearbeitungs-Nummer/Geschäftszeichen ausreichend und erforderlich. Der Kontakt muss wiederholt werden, sobald die Hotline wieder zur Verfügung steht. Dies gilt auch, wenn der Nutzer nach Abgabe eines Angebotes oder Teilnahmeantrages eine elektronische Empfangsbestätigung über den Zugang des Angebotes/Teilnahmeantrages von der e-Vergabe nicht oder nicht zeitnah erhält. Im Falle einer Störung müssen die Anweisungen der Hotline des Betreibers befolgt werden. Nimmt der Nutzer nicht wie hier angegeben Kontakt mit dem Support auf, kann er sich nicht auf die Regelung des Abs.3 berufen.

Es wird empfohlen, im Falle auftretender technischer Störungen zeitgleich mit der Hotline der RIB auch die zuständige Vergabestelle zu informieren.

§ 7 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Im Auftrag der SenStadt werden nach den Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten gespeichert, verarbeitet und gelöscht.

(2) Vom Nutzer werden folgende Daten erhoben (Die mit * gekennzeichneten Angaben sind Pflichtangaben.):
  • Firmenname *
  • Namenszusatz
  • Straße und Hausnummer *
  • Postleitzahl und Ort *
  • Land *
  • Stockwerk
  • Raumnummer
  • Steuernummer
  • Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr)
  • Präqualifikationsnummer (nur PQ-VOB)
  • Eintrag ULV
  • Anrede *
  • Ansprechpartner Nachname *
  • Ansprechpartner Vorname *
  • Telefon *
  • Mobil
  • Telefax *
  • E-Mail-Adresse (möglichst Funktionspostfachadresse) *
  • Homepage
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Gewerke (bei Bauleistungen) und Leistungsschwerpunkte
  • Eigene Wahl der Zugangsberechtigung für Nutzername und Passwort *

(3) Eine Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte erfolgt nicht ohne vorheriges Einverständnis des Nutzers, es sei denn, die SenStadt ist zur Herausgabe der Daten gesetzlich verpflichtet.

(4) Eine Korrektur der Nutzerdaten ist durch den Nutzer bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse an der dafür vorgesehenen Stelle der Vergabeplattform vorzunehmen.

(5) Die Verschlüsselung der abzugebenden elektronischen Interessenbekundungen, Angebote und Teilnahmeanträge bleibt bis zum Ablauf der für ihre Einreichung festgelegten Frist bzw. bis zur Er-/Öffnung aufrechterhalten. Sie sind somit für die Auftraggeber/Vergabestelle erst nach diesem Zeitpunkt einsehbar.

(6) Die Vergabeplattform arbeitet zum Schutz der auf ihr ausgetauschten Daten mit Maßnahmen zur Sicherung von DV-Systemen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überprüft wurden.

(7) Dem Nutzer werden insbesondere folgende Maßnahmen empfohlen, um die Datensicherheit auch in seiner Sphäre zu gewährleisten:

  • Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass die zur Benutzung der Vergabeplattform notwendige Eingabe des Benutzernamens und des Kennworts sowie die ggf. zur Benutzung der Signaturkarte notwendige Eingabe der PIN weder beobachtet wird, noch diese Zugangsdaten nicht berechtigten Personen zugänglich gemacht werden.
  • Die Installations- und Anwendungshinweise sind zu beachten.
  • Der PC des Nutzers sowie ggf. die Signaturkarte und das Kartenlesegerät sind von diesem gegen unbefugte Benutzung sowie gegen die Beeinflussung signaturrelevanter Daten durch Viren, „trojanische Pferde“ etc. zu sichern.
  • Der Nutzer überprüft regelmäßig die ordnungsgemäße Funktion seines Systems.

(8) Die Vertragsparteien dieses Nutzungsverhältnisses verpflichten sich gegenseitig, alle Informationen, von denen sie im Rahmen des Nutzungsverhältnisses Kenntnis erlangen und welche die andere Partei als vertraulich gekennzeichnet hat, vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt ebenso für Informationen, bei denen sich deren Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

(1) Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Haftungs- und Gewährleistungsansprüche des Nutzers ausgeschlossen.
Dies gilt nicht bei Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit. Es gilt ebenfalls nicht für Schäden des Nutzers, welche ihm dadurch entstehen, dass ihm die SenStadt einen Fehler oder Rechtsmangel der Vergabeplattform arglistig verschweigt, sowie für Schäden aus der Übernahme einer Garantie gemäß § 276 Abs. 1 BGB. Übernimmt der Betreiber für bestimmte Eigenschaften der vertraglich geschuldeten Leistung eine Garantie, so ist eine solche Garantie nur dann für den Betreiber verbindlich, wenn diese durch ihn schriftlich erklärt worden ist.

(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Die SenStadt sichert die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten der Vergabeplattform und der Software nur im Rahmen dessen zu, was nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erwarten ist. In den Clients findet keine Überprüfung auf Viren, trojanische Pferde etc. statt, da die Daten verschlüsselt vorliegen und damit keine Überprüfung möglich ist.

(4) Die SenStadt haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht in ihrem oder im Verantwortungsbereich ihrer Erfüllungsgehilfen liegen.

(5) Die SenStadt übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass er die ihm hinsichtlich der Sicherheit seiner Daten empfohlenen Maßnahmen, insbesondere die in § 7 Abs. 7 erwähnten, nicht ergriffen hat und dadurch unbefugte Dritte zu seinem Nachteil Kenntnis von diesen Daten erlangen konnten.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

(1) Das Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss etwaiger Weiterverweisungen auf Grund des Internationalen Privatrechts.

(2) Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrecht-lichen Sondervermögens ist, ist Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten Berlin. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Nutzungsbedingungen wie Allgemeine Geschäftsbestimmungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn die SenStadt den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Die SenStadt kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Diese geänderten Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer unter Hervorhebung der Änderungen durch Zusendung in elektronischer Form mitgeteilt. Der Nutzer kann den Änderungen binnen 6 Wochen nach Zugang widersprechen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, so gelten diese als genehmigt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen fristgerecht, ist der Betreiber berechtigt, das Nutzungsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Betreiber gewährleistet für den Fall der Kündigung, dass der Nutzer diejenigen Vergabeverfahren weiterführen kann, an denen er sich zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung als Bieter oder Bewerber unter Nutzung der e-Vergabe beteiligt.

(5) Der Nutzer ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der SenStadt Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Nutzungsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.