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Seit dem Jahresbeginn 2014 wird bei Übernachtungen in Berlin eine Übernachtungssteuer fällig. Wie hoch die City-Tax ist, wie man sie bezahlt und wer sie nicht zahlen muss. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Berliner City Tax.
Seit dem 1. Januar 2014 wird für private Übernachtungen eine Übernachtungssteuer fällig. Mit dem 1. April 2024 muss die Steuer auch bei geschäftlichen Übernachtungen gezahlt werden. Eine Ausnahme bilden Geschäftsreisen, die vor dem 1. April 2024 rechtsverbindlich vereinbart wurden.
Die City Tax beträgt 5 Prozent des Netto-Übernachtungspreises, ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen wie Minibar, Sauna- und Wellnessbereich.
Einkassiert wird die Übernachtungssteuer von den Hotels, die City Tax wird also bei der Rechnung aufgeschlagen.
Hintergrund ist, dass die Übernachtungssteuer als sogenannte "indirekte Steuer" erhoben wird, d.h. Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb, der die Steuer wiederum dem Gast in Rechnung stellen kann. Es besteht aber keine Verpflichtung, die Steuer an den Gast weiterzugeben. Als Beherbergungsbetrieb gilt jeder Betrieb, der kurzfristige Beherbergungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt. Darunter fallen z. B. Hotels, Pensionen, Hostels, Privatvermieter oder Jugendherbergen.
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