Bezirksfonds

Unterstützt werden Berliner Bezirke in ihrer entwicklungspolitischen Arbeit und bei der Umsetzung der Ziele der Agenda 2030.
Gefördert werden Kooperationsprojekte der Berliner Bezirke mit bezirklichen Initiativen, Bildungsinstitutionen und bezirksübergreifenden Institutionen. Ziel ist es, entwicklungspolitische Aktivitäten in Berliner Bezirken zu unterstützen.

Es werden öffentlichkeitswirksame Projekte und die Vernetzung der Akteure zu entwicklungspolitischen Themen unterstützt. Verschiedene Zielgruppen des Bezirkes sollen für nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 und insbesondere für entwicklungspolitische Themen sensibilisiert werden. Durch die Förderung soll sich nachhaltiges bzw. dauerhaftes Engagement im Bezirk entwickeln können. Vor allem strukturbildende Projekte werden gefördert.

Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Fördersumme: Maximal 15.000 Euro / bei Verbundprojekten 20.000 Euro
  • Eigenanteil: 10 %
  • Förderdauer: Bis Ende des Jahres 2023 – neuer Call jeweils zum Jahresanfang
  • Antragstellung: ausschließlich Berliner Bezirke, Antragstellung Stadträtin/Stadtrat oder Bezirksbürgermeister/in
  • Entwicklungspolitischer Bezug des Projektes muss klar erkennbar sein.
  • Berlinbezug muss vorliegen: Zielgruppen in Berlin werden adressiert, bezirkliche Initiativen oder Institutionen einbezogen und das Projekt von einem Berliner Bezirk durchgeführt.
  • Antrag beinhaltet: Zieldefinition, Beschreibung der geplanten Maßnahmen, einen Zeit- und Maßnahmenplan und einen Finanzplan.
  • Vorlage von Sachbericht und Belegliste drei Monate nach Projektende, Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung durch den Bezirk 6 Monate nach Projektende
  • Bewerbung möglich ab Veröffentlichung des Calls und solange Mittel verfügbar sind.
  • Jedes Bezirksamt kann max. 2 Anträge p.a. einreichen.
  • Insgesamt stehen im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung.
  • Andere Fördermittel können als Drittmittel für das Projekt eingesetzt werden. Eine Doppelfinanzierung durch Förderprogramme des Landes Berlin (z.B. des o.g. NRO-Förderprogramms oder des Berliner Eine-Welt-Promotor*innenprogramms) oder des Bundes ist auszuschließen.

Bezirksfonds zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit

  • Hinweise für die Beantragung für die Berliner Bezirke

    PDF-Dokument (390.4 kB) - Stand: 16.01.2023

Vernetzung mit Kooperationspartnern, Unterstützung und Entwicklungspolitische Zielsetzung

Eine Kooperation mit anderen Berliner Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit kann sinnvoll sein, um Erfahrungsschatz, Wissen und Ressourcen zu nutzen.

Die Kompetenzen der entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Bezirk oder in Berlin kann einbezogen werden. Die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ) fördert die entwicklungspolitische Informations-, Kampagnen und Bildungsarbeit der Nichtregierungsorganisationen in Berlin. Einen guten Einblick bietet die Förderdatenbank beim Dienstleister finden Sie hier: Geförderte Projekte LEZ

Wichtige Unterstützung können zudem die von der LEZ und dem BMZ geförderten Berliner Eine-Welt-Promotor*innen sein, die in ihren Themenfeldern für Fragen und Anknüpfungspunkte gerne zur Verfügung stehen: Promotor*innenprogramm

Finanzielle Unterstützung für die kommunale Entwicklungspolitik gibt es auf Bundesebene durch die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) der Engagement Global gGmbH. Mittel aus dem Bezirksfonds können für die Antragstellung eingesetzt werden, um die Eigenmittel zu ergänzen („Hebelwirkung“): Wie sich Kommunen entwicklungspolitisch engagieren können

Gefördert werden Projekte aus dem Bereich der kommunalen Entwicklungspolitik, die den Zielsetzungen der entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes Berlin entsprechen: Entwicklungspolitik in Berlin

Beispiele für bereits geförderte Projekte finden Sie in der Broschüre zur Berliner Entwicklungspolitik:

  • Berliner Entwicklungspolitik - Strukturen, Themenfelder, Perspektiven

    PDF-Dokument (11.6 MB) - Stand: Oktober 2022