Grundlage aller Maßnahmen und Rechtsetzungen auf dem Gebiet des Tierschutzes in Berlin sind das Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie die diesbezüglichen Verordnungen, Empfehlungen und Richtlinien des Bundes und der EU. Die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen wird in Berlin von den Veterinär- und Ordnungsämtern der Bezirke überwacht. Für die Genehmigung und Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig.