Am 6. September 2019 wurde eine neue Finanzierungsvereinbarung zum freiwilligen Religions- und Lebenskundeunterrichts an öffentlichen und privaten Schulen Berlins durch die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, das Erzbistum Berlin, den Humanistischen Verband Berlin Brandenburg und die Islamische Föderation Berlin unterzeichnet. Es unterzeichneten der Erzbischof Dr. Heiner Koch für das Erzbistum, der Konsistorialpräsident Dr. Jörg Antoine für die Evangelische Kirche, die Vorstandsvorsitzende Katrin Raczynski für den Humanistischen Verband und Murat Gül für die Islamische Föderation, die erstmals an den Verhandlungen teilnahm. Für das Land Berlin unterschrieb Staatssekretär für Europa, Gerry Woop. Die Vereinbarung gilt seit dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 und ersetzt die alte Vereinbarung aus dem Jahre 2015.
Insgesamt erhalten die Anbieter seither im Vergleich zur letzten Finanzierungsvereinbarung rund 7,6 Mio. Euro mehr. So finanziert das Land diesen religions- und wertebezogenen Unterricht allein im Jahre 2020 mit insgesamt 66.214.678 Euro. Damit sind die religiösen und weltanschaulichen Anbieter erstmals in der Lage, ihre Lehrkräfte an der tatsächlichen tariflichen Lage orientiert zu bezahlen. Zugleich wurde eine Gleichstellung bei der Anzahl der Pflichtwochenstunden mit den Grundschullehrkräften vereinbart. Neu ist auch eine Qualifizierungsklausel, wonach das Lehrpersonal über eine hinreichende Ausbildung verfügen muss, die vergleichbar ist mit der Lehrerbildung im Rahmen des Schulwesens, bzw. vergleichbar mit den Quereinsteigerprogrammen der Lehrerbildung. Auch die gesteigerte Förderung der Fort- und Weiterbildung (von 5 auf 6 Prozent der Personalkosten) und die spürbare höhere Übernahme von Verwaltungskosten (4 Euro pro Schülerin und Schüler) werden der Qualität
des Unterrichtsangebotes dienen.