Bitte reichen Sie folgende Unterlagen elektronisch ein:
- Ausgefülltes Antragsformular – mit rechtsverbindlicher Unterschrift der zur rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Person:*
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt im Rahmen des Bestandsoptimierungsprogramms (BOP) Mietsubventionen im Jahr 2020 für private Anbieter von Probe- und Arbeitsräumen in Berlin. Hiermit soll die Nutzung bestehender Proberäume durch frei arbeitende professionelle Künstlerinnen und Künstler, die bislang Proberäume privater Anbieter aufgrund ihrer Größe und ihres Preises nicht oder nur eingeschränkt nutzen konnten, ermöglicht werden.
Bewerben können sich Anbieter von Probe- und Arbeitsräumen, die bereits als solche genutzt werden. Ausgeschlossen sind Räume, die primär als Veranstaltungsräume genutzt und/ oder bereits anderweitig gefördert werden.
Es sollen folgende Leistungen erbracht werden:
Die Vergabe der subventionierten Zeiten der Arbeitsräume erfolgt an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler die mit erstem Wohnsitz in Berlin leben. Kommerzielle Vermietungen (inkl. Workshops) sind ausgeschlossen. Die Künstlerinnen und Künstler dürfen keine Raumförderung (im Rahmen von Projektförderung o.ä.) erhalten. Sie müssen ihren Wohnsitz in Berlin haben. Studentinnen und Studenten oder andere in einer künstlerischen Ausbildung befindlichen Akteure sind von der Raumförderung ausgeschlossen.
Der Nachweis der oben genannten Kriterien ist über eine Bestätigung des Künstlers/der Künstlerin durch Unterschrift bei Vertragsabschluss zu erbringen.
Der Förderzeitraum beginnt ab dem 01.01.2020 und endet am 31.12.2020.
Mit einer Förderentscheidung ist im November 2019 zu rechnen.
In dem Förderzeitraum sind Stundenkontingente festzulegen. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa trägt die Differenz zwischen den real entstehenden Raumkosten und den vom Künstler zu leistenden Kostenanteil. Diese Mietdifferenz kann im Rahmen des Bestandsoptimierungsprogramms beantragt werden. In der Kostenberechnung pro Stunde können Miet- und Betriebskosten sowie Heizkosten, inklusive Verwaltungs- und Bewirtschaftungskosten (Personal- und Sachkosten) berücksichtig werden, jedoch nicht der Aufwand für die Bereitstellung von Technik. Die dafür notwendigen zu erbringenden Nachweise sind dem Musterfinanzierungsplan zu entnehmen.
Die Entscheidung zur Förderung wird anhand folgender Kriterien von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Abstimmung mit Spartenexperten getroffen:
Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter Berücksichtigung der Höhe und Verfügbarkeit der im jeweiligen Haushaltsjahr veranschlagten Etats für die Förderung der Künstlerinnen und Künstler im Rahmen des Arbeitsraumprogramms.
Die Namen der Betreiber werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Anbieter privater Probe- und Produktionsräume, die bereits eine Raumförderung, (Teil-) Strukturförderung oder institutionelle Förderung erhalten (Ausschluss von Doppelförderung).
Mitarbeiterinnen der Berliner Kulturverwaltung und deren Angehörige sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Andrea Krause