Berliner Stiftungstag

Das Land Berlin gewährt Antragstellenden im Zeitraum vom 01.10.2024 bis 31.05.2025 Zuwendungen zur Durchführung des Berliner Stiftungstages u.a. auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung von Berlin (LHO) in der Fassung vom 30. Januar 2009 (GVBl. S. 31) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 09.02.2023 (GVBl. S. 30) über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des Berliner Stiftungstages.

Für die Jahre 2024/25 stehen pro Jahr Fördermittel in Höhe von 50.000 € zur Verfügung. Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beabsichtigt, vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln für die Durchführung des Berliner Stiftungstages durch Haushaltsbeschlüsse durch das Abgeordnetenhaus von Berlin, auch in den darauffolgenden Jahren bis 2028 die Förderung (Förderzeitraum an ein und denselben Träger für das gleiche Projekt von fünf Jahren lt. LHO) durchzuführen.

Es wird ein geeigneter gemeinnütziger Projektträger gesucht, um den Berliner Stiftungstag im Zeitraum bis zum 31.05.2025 vorzubereiten, presseöffentlich zu begleiten, durchzuführen, nachzubereiten und zu evaluieren.

Weitere Informationen finden Sie in den Förderkriterien des unten bereitgestellten Aufrufs zur Interessenbekundung zum Ausrichten des Berliner Stiftungstages.

  • Aufruf zur Interessenbekundung zum Ausrichten des Berliner Stiftungstages

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