In Registersachen beim Amtsgericht Charlottenburg und in Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz findet der elektronische Rechtsverkehr nach der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz im Land Berlin vom 1. Juli 2022 (GVBl. S. 491) statt.
Die zugelassenen Produkte für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr finden sie auf der Webseite www.egvp.de
Bitte beachten Sie die ergänzenden Vorschriften für den elektronischen Rechtsverkehr in Registersachen in der Bekanntmachung aufgrund von § 3 Absatz 2 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz im Land Berlin.