Zur Vermeidung von Wartezeiten bitten wir Sie um Vereinbarung eines Termins für den Kirchenaustritt.
Hinweise zur Erforderlichkeit einer vorherigen Terminvereinbarung in Rechtsantragsangelegenheiten
Die Rechtsantragstelle ist täglich von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.
Eilige Anträge (z. B. Anträge auf einstweilige Verfügungen, Vollstreckungsschutzanträge) werden dabei mit Vorrang und schnellstmöglich bearbeitet.
Mit Ausnahme sehr dringender und unabweisbarer Eilfälle bitten wir um Terminvereinbarung für den Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheines.
Bitte nutzen Sie für die Terminvereinbarung in Rechtsantragsangelegenheiten unser Kontaktformular.
Die Online-Terminbuchung steht nicht für die Beantragung eines Beratungshilfescheines zur Verfügung.