1. ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Bewertung von Unterlagen als allgemeinbildenden Schulabschluss
2. Lebenslauf mit Angaben zum Bildungsverlauf (Schule/Studium/Beruf)
3. Bildungsnachweise (schulische Zeugnisse, ggf. Hochschulaufnahmeprüfung, Studiennachweise/Studienleistungen bzw. Studienabschlüsse*, berufliche Abschlüsse*)
4. deutsche Übersetzungen der Bildungsnachweise von für die deutschen Gerichte und Behörden vereidigten Übersetzer/-innen
→ Nicht erforderlich ist die Übersetzung von englisch- oder französischsprachigen Bildungsnachweisen.
5. Kopie vom Pass und/oder Personalausweis und/oder Spätaussiedler-/Vertriebenenausweis
6. Kopie von der Aufenthaltserlaubnis, vom Aufenthaltstitel oder Visum und vom Zusatzblatt (sofern vorhanden)
7. Meldebescheinigung (sofern vorhanden)
8. Nachweis der Namensänderung (sofern notwendig)
(*) Diese Nachweise werden für die Prüfung des höchstmöglichen allgemeinbildenden Schulabschlusses benötigt. Für im Ausland erworbene akademische Grade oder berufliche Qualifikation ist die Zeugnisanerkennungsstelle nicht zuständig.
Antragstellung vor Ort
Wenn Sie die Anerkennung persönlich in der Zeugnisanerkennungsstelle beantragen, legen Sie alle Bildungsnachweise und Übersetzungen im Original und zusätzlich als einfache Fotokopien vor.
Antragstellung per Briefpost
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, lassen Sie die Kopien der Bildungsnachweise und die Übersetzungen von einer der nachfolgend genannten Einrichtungen amtlich beglaubigen:
- staatliche deutsche Behörde (etwa deutsche Auslandsvertretungen oder Bürgerämter)
- deutsches Gericht
- deutsches Notariat
- Auslandsvertretung des Landes, in dem die Bildungsnachweise erworben wurden (Botschaft/Konsulat)