Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind in einer mathematisch-naturwissenschaftlich profilierten Klasse lernen soll, müssen Sie an einer der genannten Schulen einen schriftlichen Antrag stellen.
Bitte informieren Sie sich vorab bei der Schule über Inhalte, Bedingungen und mögliche zusätzliche Belastungen für Ihr Kind. Aufgenommen werden können für den Bildungsgang geeignet erscheinende Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4.
Die Eignung für den Besuch wird zunächst aus den Noten des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Mathematik, Sachunterricht und Deutsch abgeleitet. Dabei wird die Note in Mathematik mit dem Faktor 3 und die Note im Deutsch mit dem Faktor 2 multipliziert.
Die Punktsumme aus allen drei Fächern darf nicht höher als 12 sein und die Leistungen in Mathematik müssen mindestens mit „gut“ bewertet worden sein. Danach nehmen alle Schülerinnen und Schüler, die diese Voraussetzung erfüllen, an einem Eingangstest mit mathematisch-naturwissenschaftlichem Schwerpunkt teil, der an allen diesen Schulen gleichzeitig stattfindet.
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler ergibt sich aus den Ergebnissen des Eingangstests, der aus den Noten gebildeten Punktsumme und den für den erfolgreichen Durchlauf dieses Angebots fünf zentralen Kompetenzkriterien der Bildungsgangempfehlung; das entsprechende Gutachten der Grundschule muss daher in Kopie vorgelegt werden. Eingangstest und Grundschulgutachten mit Lernkompetenznachweis gehen jeweils zur Hälfte in die Gesamtbewertung ein.
Wenn durch das Punktergebnis keine hinreichend differenzierte Auswahl möglich ist (gleiche Ergebnisse für mehrere Bewerber), führt die Schulleitung mit den betreffenden Schülerinnen und Schülern zusätzlich ein qualifiziertes Aufnahmegespräch durch.
Ebenfalls ein Gespräch wird mit Schülerinnen und Schülern geführt, bei denen Testergebnis und Bewertung der Grundschule deutlich voneinander abweichen. Sofern aus dem Gespräch eine Eignung für diesen Bildungsgang erkennbar wird, können unabhängig vom Gesamtergebnis höchstens 3 Schülerinnen und Schüler je Zug im Rahmen der Härtefallregelung aufgenommen werden.