Was sind kriminalitätsbelastete Orte (kbO) und was bedeutet das?
Ein kbO setzt voraus, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung, also zum Beispiel Raubtaten, Brandstiftungen, gefährliche Körperverletzungen, gewerbs- oder bandenmäßiger Taschendiebstahl oder Rauschgifthandel verabredet, vorbereitet oder verübt werden. Häufig werden solche Straftaten in Gruppen und organisiert begangen. Es handelt sich hierbei also um erhebliche Straftaten, die ganz erhebliche Auswirkungen auf das Leben von vielen Menschen haben können.
Mit der Einstufung eines Bereichs als kbO stehen der Polizei Berlin drei Eingriffsbefugnisse zur Verfügung:
Die verhaltensabhängige Identitätsfeststellung
Die verhaltensabhängige Durchsuchung einer Person
Die verhaltensabhängige Durchsuchung einer Sache
Wer bestimmt, wann ein Ort als kbO eingestuft wird?
Die Polizei Berlin bewertet die Lage am Ort und trifft im Rahmen einer behördlichen Gesamteinschätzung den Entschluss zur Einstufung eines bestimmten Bereiches als kbO. Regelmäßig und mehrmals jährlich wird das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen der aktuellen kbO geprüft.
Die Grenzen des kbO werden dabei festgelegt, sind im weiteren Verlauf aber nicht statisch, sondern richten sich nach der aktuellen Kriminalitätslage aus. Das heißt, ein kbO kann bei Bedarf auch vergrößert oder verkleinert werden. Sobald die Kriminalitätsbelastung zurückgeht und sich die Sicherheitslage in dem Bereich nachhaltig verbessert, kann der kbO auch aufgehoben werden. So wurden in den vergangenen Jahren mehr als zehn kbO aufgehoben, weil eine aktuelle Bewertung zu der Einschätzung geführt hatte, dass diese Orte den rechtlichen Voraussetzungen an einen kbO nicht mehr erfüllten.
Wird ein kbO aufgehoben, bedeutet dies nicht das Ende von polizeilichen Maßnahmen an diesem Ort. Selbstverständlich kann bei Vorliegen der Voraussetzungen gesetzlicher Eingriffsermächtigungen, bspw. beim Verdacht einer Straftat oder zur Abwehr einer Gefahr, wie überall in der Stadt, eine Personenkontrolle stattfinden.
Aufgrund des ASOG Bln wird einmal jährlich das Abgeordnetenhaus über Maßnahmen an und Gründe für die Benennung von kbO unterrichtet.
Sind die kbO nur zur Bekämpfung des Rauschgifthandels eingerichtet worden?
Jeder kbO hat seine ganz eigene spezifische Kriminalitätslage. Beispielsweise findet am kbO Görlitzer Park/Wrangelkiez und am kbO Kottbusser Tor Rauschgifthandel statt. Das Problem ist allerdings die mit dem Rauschgifthandel einhergehende Gewaltkriminalität. Im Bereich des kbO Alexanderplatz gibt es wiederum verhältnismäßig viele Rohheitsdelikte durch Gruppengewalt und im Bereich des kbO Hermannstraße/Bahnhof Neukölln sind zusätzlich Straftaten im Zusammenhang mit der Clankriminalität relevant.
Wo sind kriminalitätsbelastete Orte in Berlin?
Gemäß ASOG Bln ist vorgesehen, dass die Polizei Berlin umschreibende Bezeichnungen der bestehenden kbO veröffentlicht, um die ungefähre räumliche Ausdehnung eines kbO ermessen zu können.
Für Straftäter soll es jedoch nicht vorhersehbar sein, wo genau sie unabhängig von einem konkreten Verdacht von der Polizei kontrolliert werden können. Die genauen Grenzen (Straßennamen, Hausnummern) eines kbO werden folglich nicht bekanntgegeben, um zu vermeiden, dass Straftäter mit diesem Wissen nur die Straßenseite wechseln und so einer verhaltensabhängigen Kontrolle zu entgehen.
Die in den Bezeichnungen der einzelnen kbO benannten Bereiche definieren daher nicht die genauen Grenzen eines kbO, sondern können auch um- oder zwischenliegende sowie auch nur Teilbereiche der in der jeweiligen Bezeichnung genannten Örtlichkeiten umfassen.
Welche kbO existieren derzeit?
In Berlin ist nur ein sehr kleiner Teil der Gesamt-Fläche als kbO eingestuft. Diese befinden sich derzeit alle im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Direktion 5 (City). Derzeit gibt es die folgend aufgeführten sieben kbO:
kbO Alexanderplatz
kbO Görlitzer Park/Wrangelkiez
kbO Hermannplatz/Donaukiez
kbO Hermannstraße/Bahnhof Neukölln
kbO Kottbusser Tor
kbO Rigaer Straße
kbO Warschauer Brücke