LKA 8 - Islamistischer Extremismus / Terrorismus

Willkommen auf der Internetseite der Abteilung 8 im Landeskriminalamt Berlin!

Das LKA 8 ist zuständig für die Verhinderung und Bekämpfung politisch motivierter Straftaten des Phänomenbereichs Islamismus. Außerdem werden im LKA 8 staatsschutzspezifische Finanzermittlungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geführt.

Der islamistische Extremismus und Terrorismus stellt für die Bundesrepublik Deutschland und ihre Einrichtungen – und damit insbesondere für Berlin als deren Hauptstadt und bevölkerungsreichste Gemeinde – eine unverändert anhaltende Bedrohung dar. Aufgrund der zu betrachtenden islamistisch motivierten Gruppierungen und Personen in Berlin bedarf es daher einer fokussierten Auswertungs- und Ermittlungsarbeit. Diesbezüglich gewährleistet das LKA 8 für den Phänomenbereich Islamismus auch den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit anderen Landes- und Bundesbehörden. Durch die Beteiligung im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) ist das LKA 8 in die institutionalisierte Zusammenarbeit mit den nationalen Sicherheitsbehörden eingebunden.

Die Abteilung 8 des Landeskriminalamtes mit ihren etwa 175 Mitarbeitenden gliedert sich in die Abteilungsleitung mit Führungsdienst sowie drei Dezernate mit unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten und Themenfeldern.

  • Dezernat 81 – Auswertung, Finanzermittlungen

    • strategische und operative Auswertung
    • phänomenbezogene Gefährdungsbewertung
    • Hinweisbearbeitung
    • Staatsschutzspezifische Finanzermittlungen
  • Dezernat 82 – Ermittlungen
    Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, insbesondere

    • wegen des Verdachts der Bildung oder Mitgliedschaft in einer
    • kriminellen/terroristischen Vereinigung
    • wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
    • anlässlich von Straftaten gegen Vereinsverbote
    • anlässlich von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch
  • Dezernat 83 – Personeneinstufung Islamismus

    • zentrale personenbezogene Bearbeitung phänomenrelevanter Personen
    • operative Aufklärungs- und Unterstützungstätigkeiten
    • Mitwirkung an der Prüfung und Durchführung aufenthaltsrechtlicher und aufenthaltsbeendender Maßnahmen des Landesamtes für Einwanderung (LEA)