Informationssammlungen können Daten von Personen, Institutionen oder Organisationen enthalten, die als Angehörige des gegnerischen politischen Lagers angesehen werden, weshalb auch von sog. Feindeslisten die Rede ist.
Bei den Daten handelt es sich typischerweise um Namen, Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Die Datensammlungen sind unterschiedlich detailliert und variieren stark in ihrer Größenordnung.
Teilweise bestehen solche Sammlungen aus Daten, die öffentlich im Internet recherchierbar sind und leicht zusammengestellt werden können. In manchen Fällen handelt es sich jedoch um gezielt recherchierte Informationen, die darauf hindeuten, dass eine Person, Institution oder Organisation ausgekundschaftet wurde.
Informationssammlungen wurden und werden auch immer wieder von Personen aus dem rechten Spektrum erstellt und teilweise im Internet veröffentlicht. Darüber hinaus wurden mehrere unveröffentlichte Informationssammlungen von den Sicherheitsbehörden im Zuge von Ermittlungen aufgefunden.
Die Veröffentlichung der gesammelten Daten erfolgt grundsätzlich mit der Zielrichtung, die Betroffenen einzuschüchtern und zu verunsichern, um sie zur Aufgabe ihres politischen oder gesellschaftlichen Engagements zu drängen. Darüber hinaus können andere Personen dadurch zu Straftaten gegenüber den Betroffenen motiviert werden. Diesem Umstand hat die Gesetzgebung Rechnung getragen und mit der Einführung des § 126a StGB im September 2021, die Verbreitung derartiger Informationssammlungen unter Strafe gestellt.
Wird der Polizei Berlin eine Informationssammlung bzw. eine sog. Feindesliste bekannt, wird diesbezüglich eine Gefährdungsbewertung vorgenommen. Dabei werden u. a. Qualität und Umfang der enthaltenen Daten sowie etwaige Erkenntnisse über Urheberschaft, Modalitäten des Bekanntwerdens und Reaktionen in einschlägigen Internetforen analysiert. Ist eine Gefährdung wahrscheinlich, ergreift die Polizei Berlin die notwendigen Maßnahmen, um etwaige Gefahren für die Betroffenen abzuwenden. In jedem Fall gehört dazu auch eine Kontaktaufnahme mit den betroffenen Personen, Institutionen und Organisationen.
Wenn Sie Näheres über Informationssammlungen der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- erfahren wollen, können Sie sich auf der Internetpräsenz des Bundeskriminalamtes informieren.