Rauschgiftkriminalität

Rauschgift

Von der Sucht wird niemand “heimgesucht”. Sucht hat immer eine Vorgeschichte.

Ob legale oder illegale Suchtmittel, ob Alkohol, Zigaretten oder Rauschgift: Drogenabhängigkeit ist in den allermeisten Fällen das Ergebnis einer schleichenden Entwicklung, hinter der ein komplexes Geflecht vielfältiger Ursachen steht.

Hat die “Droge” von der Persönlichkeit erst einmal Besitz ergriffen, so entfaltet sie eine zerstörerische Wirkung, die auch das gesamte soziale Umfeld des Betroffenen erfassen kann.

Die Gesetzeslage in Deutschland ist eindeutig. Danach ist der Umgang mit illegalen Drogen wie Cannabis verboten!

Grundsätzlich muss die Polizei die Drogen einziehen und den Besitzer anzeigen. Das Strafverfahren kann zwar später eingestellt werden; dies aber nur dann, wenn es sich um den „Besitz oder Erwerb einer geringen Menge“ handelt und wenn ein gelegentlicher Eigenverbrauch ohne Fremdgefährdung vorliegt. Staatsanwaltschaft und Gericht entscheiden dann über den Fortgang des Verfahrens.

Von einer Einstellung wird in aller Regel abgesehen, wenn mit Betäubungsmitteln gehandelt wird, wenn Schulen, Jugendheime, Kasernen o. ä. Tatort waren oder wenn die Tat junge Menschen zur Nachahmung stimulieren könnte.

Mancher Rauschgiftabhängige kann seinen Bedarf auf Dauer mit eigenen Mitteln kaum mehr finanzieren. Wenn etwa Heroinabhängige pro Tag 50,- Euro und mehr nur für ihre Droge benötigen, ist der Weg in die Beschaffungskriminalität nicht weit.

Problemfelder

Der Ansatz bei der Bekämpfung der BtM-Kriminalität ist schwierig, da es sich um ein sog. Kontrolldelikt handelt. Nur wenn die Polizei aufgrund von Verdachtsmomenten in Eigeninitiative tätig wird, können Taten ermittelt werden.

Da kein Drogenkonsument bei der Polizei anzeigen wird, dass ihm sein Dealer schlechten Stoff verkauft hat und auch kein Dealer bei der Polizei anzeigen wird, dass er kein Geld für eine größere übergebene Menge Rauschgift (Kommissionsgeschäft) erhalten hat, ist die Polizei bei der Entdeckung und im weiteren Verlauf auch der Aufklärung von BtM-Straftaten hauptsächlich stets auf aufmerksame Mitbürger und deren Zeugenaussagen angewiesen.

Verhaltenshinweise

Haben Sie verdächtige Wahrnehmungen gemacht, die den Verdacht des BtM-Handels begründen, können Sie der Dienststelle wichtige Hinweise geben, die zur Überführung der Täter führen könnten.

Grundsätzlich ist es für die Durchführung eines Strafverfahrens erforderlich, die Beobachtungen als „offene“ Zeugenaussage Bestandteil des Ermittlungsverfahrens werden zu lassen. Bestehen jedoch begründete Befürchtungen, dass durch eine solche „offene“ Aussage Repressalien drohen, gibt es die Möglichkeit, die Angaben unter der Zusicherung der Vertraulichkeit zu machen. Ob die entsprechenden Voraussetzungen für die Zusicherung einer vertraulichen Behandlung Ihrer Angaben vorliegen, können Sie mit den Mitarbeitern des Dezernates besprechen.

Drogenprävention und weiterführende Hilfs- und Betreuungsangebote

Um eine Betreuung und Unterstützung bei Problemen von Drogenkonsum über die polizeiliche Ermittlungsarbeit hinaus zu ermöglichen, können sie sich u.a. an folgende Einrichtungen wenden:

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Vereinen und Institutionen die sich mit dem Thema Sucht, Drogen und Selbsthilfe beschäftigen. Sollten sie Kontakt zu solchen Gruppen aufnehmen wollen, stehen ihnen die o.a. Behörden, aber auch die hiesige Dienststelle mit Rat zur Seite.

Außerhalb der Bürodienstzeiten wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an den Notruf der Berliner Polizei, Rufnummer 110.

Ein Hinweis an Eltern

Haben Sie Anlass zur Sorge, dass ihr Kind Drogen nimmt, so ist dringend Hilfe erforderlich!

Die Polizei unterliegt dem Legalitätsprinzip, d.h. die Mitarbeiter sind verpflichtet, ihnen bekannt gewordene Straftaten (hier: der Besitz von Drogen) zur Strafanzeige zu bringen. Dadurch wird die Suchtproblematik ihres Kindes nicht beigelegt.

Holen Sie sich Rat und Hilfe bei den entsprechenden Beratungsstellen. Die Broschüre „Sehn-Sucht – So schützen Sie Ihr Kind vor Drogen“, herausgegeben vom Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, bietet einen guten Überblick über die Sucht-Problematik. Das Informationsheft liegt in den meisten Polizeidienststellen aus.

Weitere Informationen sind unter www.polizei-beratung.de abrufbar.