Unter Kinderpornografie versteht man pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen. Kinderpornografie ist die dokumentierte sexuelle Ausbeutung von Kindern (Jungen und Mädchen). In Ton, Bild und/oder Schrift wird festgehalten, wie Kindern Leid zugefügt wird, das sie lebenslang nachhaltig schädigt.
Sie werden von Erwachsenen für Erwachsene erniedrigt, mit physischer und/oder psychischer Gewalt gedemütigt und zum bloßen Sexualobjekt degradiert.
Dies dient der sexuellen Stimulans des Täters und des Betrachters sowie finanziellen Interessen, da mit kinderpornografischem Material einträgliche Geschäfte gemacht werden.
Die Darstellungen umfassen sexuelle Handlungen von Kindern an sich selbst, von Kindern untereinander, von Kindern an Tieren, von Kindern an Erwachsenen und von Erwachsenen an Kindern; dies mit allen vorstellbaren oder auch unvorstellbaren Sexualpraktiken.
Kinderpornografie ist in vielfältiger Form in Umlauf: Filme, Videos, Datenträger, Zeichnungen, Fotos, Tonbänder und Druckschriften werden konventionell, also per Versand, oder von Hand zu Hand, vor allem aber weltweit über das Internet verbreitet. Mit Hilfe moderner Technik ist heute auch ein Laie in der Lage, sexuelle Misshandlung von Kindern ohne großen technischen und materiellen Aufwand aufzuzeichnen und in Massen weiterzugeben.
Einmal auf „den Markt“ gekommen und in Umlauf gebracht, verschwindet kinderpornografisches Material nicht mehr, vielmehr wird es wieder und wieder kopiert und neu zusammengeschnitten.
Für die Opfer bedeutet dies die latente Gefahr, immer wieder – auch als Erwachsene – mit der ihnen zugefügten Tat selbst oder durch Dritte konfrontiert werden zu können. Sie sind der Möglichkeit beraubt, das Geschehen verarbeiten oder wenigstens verdrängen zu können.
Die polizeiliche Arbeit im Bereich der Kinderpornografie hat überdeutlich gezeigt, dass die Nachfrage das Angebot regelt. Jeder, der sich derartiges Material verschafft, leistet einem Sexualdelikt zum Nachteil eines Kindes Vorschub. Dabei ist egal, ob derjenige selbst pädosexuell ist, „nur“ aus vermeintlicher Neugierde handelt oder durchaus gutgläubig meint, den Strafverfolgungsbehörden Hilfestellung geben zu müssen.
Keine kinderpornografische Darstellung ist virtuell hergestellt, sondern zeigt ein reales, tatsächliches Geschehen.