Wer wird durch wen gewählt?
Die Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung, abgekürzt GJAV, ist die Vertretung der Jugendlichen und der Auszubildenden innerhalb der Behörde „Der Polizeipräsident in Berlin“. Dieses Beschäftigtengremium wird von den Jugendlichen unter 18 Jahren und den zur Berufsausbildung Beschäftigten bzw. Studierenden unter 27 Jahren grundsätzlich für zwei Jahre gewählt.
Worum kümmert sich dieses Gremium?
Die GJAV setzt sich gesamtbehördlich für die Interessen und Belange der jungen Beschäftigten in Ausbildung oder im Studium ein und steht im engen Kontakt zum Gesamtpersonalrat. Dieses Gremium ist folglich Informationsempfänger und Mitbestimmer.
Bei Probleme bzw. Konflikten von Auszubildenden und Studierenden z.B. mit der Ausbildungsleitung, Übernahme nach der Ausbildung/ dem Studium oder die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes ist die GJAV gesamtbehördlich eine helfende Hand.
Warum wird nun vorzeitig gewählt?
Die im Frühjahr 2020 gewählte GJAV ist im Oktober 2020 zurückgetreten. Im November 2020 wurde durch den Gesamtpersonalrat ein neuer Wahlvorstand GJAV bestimmt.
Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand GJAV?
Der Wahlvorstand muss die ordnungsgemäßen Wahlen zur GJAV vorbereiten, durchführen und die Gründung (Konstituierung) des neuen Gremiums nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse organisieren.
Wann beginnen die Neuwahlen der GJAV?
Sie werden bei der Direktion Zentraler Service (ZS) vom 15. bis 30. März 2021 und bei der Polizeiakademie (PA) vom 12. bis 27. April 2021 stattfinden. Die Örtlichkeiten der Wahllokale sind in den ergänzenden Wahlausschreiben aufgeführt.
Aufgrund der aktuellen Pandemie wird während des Wahlzeitraums auch die Möglichkeit bestehen, die eigene Stimme auf Antrag beim Wahlvorstand Dir ZS bzw. PA per Briefwahl fristgerecht einzureichen.
Wie kann ich für die GJAV kandidieren?
Nach Veröffentlichung eines Wahlausschreibens kann sich jeder Beschäftigte der Polizei Berlin, der zum Wahltag das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für die Wahl aufstellen lassen. Die interessierten Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich dafür an die Berufsvertretungen wenden
oder sich auf einer freien Unterstützerliste aufstellen lassen. Für die Wahl über eine freie Liste benötigt die Kandidatin oder der Kandidat 50 Unterschriften von Wahlberechtigten für die anstehende Wahl. Jeder Wahlvorschlag muss innerhalb von 18 Tagen nach Veröffentlichung des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand GJAV eingereicht sein.
Wen kann ich nun wählen?
Jede Wahlberechtigte bzw. jeder Wahlberechtigter kann mit ihrer bzw. seiner Stimme eine Kandidatenliste wählen, die in den Wahlvorschlägen GJAV 2021 veröffentlicht wurde.
Für Fragen steht der Wahlvorstand GJAV gern zur Verfügung.