Kinder in Kraftfahrzeugen - immer richtig sichern

Sicherheit für Teddys

Warum braucht man überhaupt Kindersitze?

Laut Unfallstatistik verunglücken in Berlin jedes Jahr mehrere hundert Kinder als Mitfahrer in einem Pkw und erleiden teilweise schwere Verletzungen. Für ein Kind, das ungesichert oder sogar auf dem Schoß sitzend mitgenommen wird, kann die Fahrt im Falle eines Unfalls sogar tödlich enden.

Wussten Sie, dass ein Aufprall bei 50 km/h ohne Gurt-/Kindersitznutzung einem Sprung aus dem 4. Stock eines Hochhauses entspricht? Die Kräfte, die bei solch einer Kollision wirken, erreichen das 25-50fache Körpergewicht. Bei einem 3-jährigen Kind mit ca. 15 kg sind das über 400 kg, die NIEMAND festhalten kann!

Könnten Sie sich das jemals verzeihen, wenn Ihr Kind durch diese Sorglosigkeit bei einem Unfall nach vorne geschleudert wird, gegen das Armaturenbrett oder die Windschutzscheibe prallt und möglicherweise bereits bei 15 km/h schwerste bis tödliche Verletzungen davon trägt?

Lachendes Kind im Kindersitz auf dem Rücksitz

Es ist keine Alternative, das Kind auf dem Schoß sitzend zu transportieren und mit dem Erwachsenen zusammen anzuschnallen! Der Körper eines Erwachsenen von ca. 80 kg würde mit über 2 Tonnen das vor ihm sitzende Kind erdrücken.

Es ist nicht erlaubt, Kinder liegend im Aufsatz des Kinderwagens zu transportieren! Die einzige Ausnahme ist, dass der Aufsatz direkt dafür zugelassen und mit einer entsprechenden ECE-Prüfplakette gekennzeichnet ist.

Bedenken Sie bitte stets, wie schmerzlich es sein kann, erst aus Schaden klug zu werden! Es gibt im Leben manchmal keine zweite Chance…

Autokindersitz

Welche Kinder benötigen Rückhalteeinrichtungen?

Kinder bis zum 12. Geburtstag, die kleiner als 150 cm sind, brauchen geeignete Sitze. Die Sicherung mit einem Erwachsenengurt ist nicht ausreichend, weil bei einem Unfall durch den zu hoch verlaufenden Sicherheitsgurt ernsthafte Verletzungen im Halsbereich entstehen können. Gleichzeitig kann der untere Gurt schlimmste Verletzungen im Bauchbereich verursachen.

Sichern Sie Ihr Kind auch auf kurzen Wegen! Denn ob 5stündige Urlaubsreise oder das „kurz mal um die Ecke zum Bäcker“, der zuvor zurückgelegte Weg spielt im Falle eines Unfalls mit 50 km/h keine Rolle für die Schwere der Verletzung!

Reine Sitzerhöhungen sind nur in Verbindung mit einem Dreipunktgurt zulässig und sollten frühestens ab einer Körpergröße von 110 cm verwendet werden.

Welche Kindersitze sind zu verwenden?

Informieren Sie sich vorher gründlich (z.B. im Fachhandel, Vergleichstests im Internet), welcher Kindersitz für Ihr Kind und Ihr Auto geeignet ist. Hierbei sind unbedingt die Alters-/ Gewichts-/Größenangaben des Herstellers zu beachten.

  • Gruppe

    Gewicht

  • 0

    0 bis 10 kg

  • 0+

    0 bis 13 kg

  • I

    9 bis 18 kg

  • II

    15 bis 25 kg

  • III

    22 bis 36 kg

Beim Kauf eines Kindersitzes sollte dieser nach Möglichkeit mit Kind im eigenen Fahrzeug ausprobiert werden. Machen Sie sich unbedingt mit der richtigen Handhabung vertraut! Die Führung der Gurte muss unbedingt in der vom Hersteller vorgegebenen Weise erfolgen. Die Befestigung des Kindersitzes im Auto und auch die Gurte des Kindersitzes selbst müssen straff sein.

Verwenden Sie nur geeignete und genehmigte Rückhaltevorrichtungen! Ganz gleich, ob Kindersitz oder Babyschale, sie müssen eine amtliche Genehmigung (ECE – Prüfplakette) haben, weil sie Anforderungen unterliegen, die durch eins dieser beiden Prüfzeichen auf dem Sitz bestätigt werden:

Vorsicht Airbag!

Die Aussage “Kinder gehören grundsätzlich auf den Rücksitz” entspricht prinzipiell nicht mehr den neusten Erkenntnissen und die Straßenverkehrsordnung fordert dies auch nicht mehr. Trotzdem gibt es einiges zu beachten:

Vorwärts gerichtete Sitze sind auf dem Beifahrersitz nur zu befestigen, wenn dieser sich in einer hinteren Position befindet! Befestigen Sie rückwärts gerichtete Sitze nie vorn, es sei denn der Airbag wird (automatisch) abgeschaltet!

Neuere Fahrzeuge haben zwar eine Sitzbelegungserkennung für die automatische Abschaltung, welche aber nur funktioniert, wenn der Kindersitz „sich auch als solcher zu erkennen gibt“. Diese Systeme bieten bisher nur wenige Fahrzeughersteller mit den dazugehörigen Kindersitzen an.

Wichtiger Hinweis: Sobald ein Beifahrer wieder mitfährt, vergessen Sie bei manueller Airbagabschaltung nicht, diese nach Entfernung des Kindersitzes wieder einzuschalten!

Verwarnungsgeld/ Bußgeld

Weil das Leben unserer Kinder besonderen Schutz verdient, legt die Polizei Berlin sowohl im Rahmen von Präventionsmaßnahmen als auch bei der Überwachung von fahrlässigem Verhalten ein besonderes Augenmerk auf die Verwendung geeigneter Kindersitze und ahndet Verstöße deshalb auch entsprechend streng mit Verwarnungs- und Bußgeldern!

  • Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf dem Beifahrersitz, obwohl dieser mit einem betriebsbereiten Airbag ausgerüstet war.

    25,00 Euro

  • Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne jede Sicherung/sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung des Kindes.

    60,00 Euro
    1 Punkt

  • Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer mehrere Kinder ohne jede Sicherung/ sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung der Kinder.

    70,00 Euro
    1 Punkt