Extremismusbeauftragte der Polizei Berlin

Der Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist ein elementarer Bestandteil unseres friedlichen Zusammenlebens in Berlin und der Kern der Aufgaben der Polizei Berlin. Politisch motiviertes Fehlverhalten in den eigenen Reihen richtet sich auch immer gegen die Werte unserer Verfassung, auf die alle Polizistinnen und Polizisten einen Eid geleistet haben. Solches Fehlverhalten beschädigt immer auch das Ansehen der Polizei Berlin, ihrer Angehörigen und ihrer überwiegend guten Arbeit.

Was bedeutet „politisch motiviertes Fehlverhalten“?

Hierzu zählen alle politisch motivierten Straftaten sowie alle politisch motivierten Dienstvergehen. Dies betrifft vor allem, aber nicht nur, Straftaten gemäß § 130 StGB (Volksverhetzung), § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen), § 185 StGB (Beleidigung), § 192a (Verhetzende Beleidigung) sowie diskriminierendes und sonstiges Verhalten, das gegen die eamtenpflichten wie z.B. Neutralität, Mäßigung, Verfassungstreue oder Wohlverhalten gemäß § 33 BeamtStG und § 101 LBG verstößt.

Die Bevölkerung muss uneingeschränkt Vertrauen in jederzeit verfassungskonforme Handlungen der Polizei haben können. Insofern ist es für die Polizei Berlin von zentraler Bedeutung, tendenziell problematisches Verhalten frühzeitig zu erkennen, Ursachen dafür aufzudecken, präventiv entgegenzuwirken und Fehlverhalten konsequent zu verfolgen und ahnden.

Mit der Einrichtung einer zentralen Ansprechperson setzt die Polizei Berlin einen wichtigen Baustein des „Konzept der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur internen Vorbeugung und Bekämpfung von möglichen extremistischen Tendenzen“ um. Dieser sogenannte 11-Punkte-Plan greift bereits bewährte Konzepte der Polizei Berlin auf, ergänzt sie um weitere und bietet einen Maßnahmenkatalog, der Prävention und Repression optimiert.

Aufgaben

Die Extremismusbeauftragte soll die bereits bestehenden Handlungsoptionen ergänzen und alle Informationen dazu bündeln. Die Aufgabenfelder sind insbesondere:

  • zentrale Ansprechperson zum Thema politisch motiviertes Fehlverhalten von Polizeidienstkräften intern und extern
  • Beratung der Amts- und Behördenleitung sowie von Führungskräften und Mitarbeitenden der Polizei Berlin zur Thematik
  • fachlicher Austausch zu präventiven Maßnahmen, Ursachen, Erscheinungsformen, Auswirkungen und Verfolgungsmöglichkeiten im Themenfeld
  • Entwicklung von Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von politisch motiviertem Fehlverhalten innerhalb der Mitarbeiterschaft, auch unter Einbeziehung von Studien und (externen) Expertinnen und Experten
  • Entwicklung und Durchführung von Aus- und Fortbildung im Themenfeld
  • fortlaufende Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Polizei Berlin, die in einem Bereich unterhalb der Schwelle des Straf-, Arbeits- oder Disziplinarrechts ansetzt und das Thema Werte und Haltungen im Polizeiberuf in den Blick nimmt.

Ziele

Durch die Einrichtung einer Extremismusbeauftragten in der Polizei Berlin soll

  • die Feststellung und/oder Aufarbeitung von Fehlverhaltensweisen von innen heraus sichergestellt,
  • das Vertrauen in die Arbeit der Polizei Berlin durch die konsequente Verfolgung und Ahndung von politisch motiviertem Fehlverhalten in den eigenen Reihen gestärkt,
  • die Sichtbarkeit des Themenfeldes gewährleistet und erhöht,
  • die nachhaltige Sensibilität der Mitarbeitenden der Polizei Berlin durch eine Stärkung der Aus- und Fortbildung verbessert und
  • die regelmäßige Vernetzung mit anderen handelnden Akteuren optimiert
    werden.

Insgesamt zielt die Polizei Berlin darauf ab, die demokratische Resilienz der Mitarbeitenden durch eine Stärkung von Prävention und Repression zu stärken.

Weitere Informationen

Ergänzende Links