Beim sogenannten “Enkeltrick“ rufen die Täter Menschen mit alt klingenden Vornamen an und lassen sich als Verwandte oder Bekannte erraten („Rate mal wer hier spricht?“). Die Opfer geraten aufgrund eines Telefonbucheintrages (ausgeschriebener Vorname) ins Visier der Kriminellen und werden mit unterdrückter Rufnummer angewählt. Nach einem kurzen „Smalltalk“ wird eine Geldnotlage, z. B. wegen eines Immobilienkaufs oder Autokauf, vorgebracht. Das Opfer wird gebeten, kurzfristig mit mehreren tausend Euro auszuhelfen. Ebenso fragen die Anrufenden das Opfer nach dem Besitz von Schmuck, Gold, Barvermögen oder Bankguthaben. Das vermeintliche Familienmitglied oder Bekanntschaft ist bei einer vereinbarten Geldübergabe dann stets kurzfristig verhindert. Der Abholende tritt als angeblich entsandte Vertrauensperson z. B. des Autohauses oder eines Notariates auf.
Abwandlung:
Beim sogenannten “Schockanruf” erklärt der Anrufende, ein Familienmitglied habe einen Autounfall verursacht und nun müsse eine hohe Kaution hinterlegt werden.
Die Polizei rät:
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
- Seien Sie misstrauisch wenn sich Personen am Telefon nicht mit Namen melden, sondern diesen erraten lassen.
- Nehmen Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen mit Ihren Familienangehörigen Kontakt auf!
- Lassen Sie sich vom Anrufenden die Telefonnummer geben und überprüfen Sie diese mit bereits bekannten Nummern. Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen lange bekannten oder vertrauten Nummer selbst an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen!
- Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110.
- Lassen Sie sich gegebenenfalls aus dem Telefonbuch streichen oder zumindest Ihren Vornamen abkürzen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Polizei-Beratung.de