Aufgrund der beim Landeskriminalamt Berlin eingegangenen Anfragen und Hinweise zu sog. Schenkkreisen als neuer Form von Pyramidenspielen hat die Polizei Berlin einen zweisprachigen Flyer entwickelt.
Dieser zeigt Ihnen deutlich auf, dass Sie sich auf diese Art der „Investition“ Ihres Geldes keinesfalls einlassen dürfen, es sei denn, Sie lieben die Spannung und riskieren nicht nur den Verlust von mehreren tausend Euro, sondern auch den Besuch von freundlichen Kriminalbeamten an Ihrer Wohnungstür z.B. zum Zwecke der Durchsuchung gemäß Gerichtsbeschluss: nach § 16 Absatz 2 UWG ist die Teilnahme an Schenkkreisen unter Umständen strafbar!
Was steckt hinter Schenkkreisen?
Von den Initiatoren und Veranstaltern von Schenkkreisen werden große Säle in Restaurants oder ähnlichen Lokalitäten angemietet. Geschultes Personal erzeugt bei den Teilnehmern eine euphorische Grundstimmung – ähnlich wie bei „Kaffeefahrten“. Den Anwesenden wird immer wieder vor Augen geführt, dass man für zum Beispiel 5.000 Euro Einsatz später einmal 40.000 Euro geschenkt bekommen könne. Dazu müssten lediglich zwei Freunde oder Bekannte gefunden werden, denen man vertraut und dieses „Geschenk auch gönnt“. Dabei wird immer wieder betont, dass alles legal sei, was auch noch mit Aussagen, dass auch Anwälte und Polizisten zu den Spielern gehören würden, untermauert wird. (Hinweise, dass tatsächlich diese Berufsgruppen an den Systemen beteiligt sind, liegen beim LKA Berlin nicht vor!).
Wie funktioniert ein Schenkkreis?
Sie werden auch Herzkreise, Pyramidenspiele genannt – und bestehen in der Regel aus vier Ebenen, beginnend mit dem „Initiator“ (Ebene 1), welcher für den Aufbau zunächst zwei Teilnehmer benötigt (Ebene 2). Für den weiteren Verlauf bringen diese ebenfalls jeweils zwei Teilnehmer in das System, so dass die Ebene 3 dann aus vier Personen besteht. Für das Funktionieren bildet sich dann eine vierte Ebene, welche strukturbedingt aus insgesamt 8 Positionen besteht.
Ziel ist es, die untersten acht Positionen mit Mitspielern zu besetzen. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass die Mitspieler der 3. Ebene von den Veranstaltern dazu angehalten werden, jeweils zwei neue Mitspieler für den Schenkkreis zu gewinnen. Diese neuen Mitspieler müssen ihrerseits einen zuvor vom Initiator des Schenkkreises festgelegten Betrag – dieser kann sich je nach Schenkkreis zwischen 100,00 Euro bis 5.000,00 Euro bewegen – an die oberste Position (Ebene 1) verschenken usw. In der Theorie soll sich das Procedere dieses „Schenkens“ so oft wiederholen, bis jeder Schenkende einmal selbst die oberste Position eines Schenkkreises erreicht hat und in den Genuss einer Schenkung kommt. Tatsächlich finden sich jedoch irgendwann keine neuen Mitglieder mehr, die sich für den Schenkkreis gewinnen lassen und das Spiel bricht zusammen. Die Folge: Das Geld ist weg! Sollten Sie selbst noch Spieler geworben haben, haben Sie sich nach dem UWG strafbar gemacht und werden sich vor Gericht verantworten müssen.
Bitte machen Sie also Ihre Verwandten und Bekannten auf diesen Flyer aufmerksam. Er beantwortet ihre Fragen und bewahrt Sie vor großen Verlusten und Schwierigkeiten mit einem Strafermittlungsverfahren. Weitergehende Fragen beantwortet das LKA 337.