Sie täuschen Interesse an einer im Internet inserierten Ware oder Leistung vor und vereinbaren als Bezahlmethode die Übersendung eines (Verrechnungs-) Schecks, der auf einen weitaus höheren Betrag als den abgesprochenen Preis ausgestellt ist. Die Bank zahlt Ihnen den Betrag zunächst unter Vorbehalt aus und führt eine Echtheitsprüfung durch, die manchmal mehrere Wochen dauern kann.
In diesem Zeitraum versuchen die Betrüger Sie in weiteren E-Mails (seltener Anrufe) unter phantasiereichen Vorwänden dazu zu bringen, den überhöhten Betrag auf ein ausländisches Konto zu überweisen oder via bargeldlosen Zahlungssystemen wie z. B. Western Union zu übermitteln. Sie behaupten beispielsweise, dass eine angebliche Speditionsfirma bezahlt werden muss.
Stellt die Bank schließlich fest, dass es sich bei dem Scheck um eine Fälschung handelt, wird die Scheckgutschrift storniert und der Betrag zurückgebucht. Sie hätten in dem Fall Geld oder Waren versendet, ohne einen Gegenwert erhalten zu haben und damit einen finanziellen Schaden erlitten.