Vorsicht bei der Annahme von Schecks

Scheck

Wer beim Verkauf im Internet Schecks annimmt, sollte vorsichtig sein. Insbesondere dann, wenn der Geldbetrag die vereinbarte Summe übersteigt und die Rückzahlung des Differenzbetrages gefordert wird. Bei den Schecks könnte es sich um Fälschungen handeln!

Vorgehen der Betrüger

Sie täuschen Interesse an einer im Internet inserierten Ware oder Leistung vor und vereinbaren als Bezahlmethode die Übersendung eines (Verrechnungs-) Schecks, der auf einen weitaus höheren Betrag als den abgesprochenen Preis ausgestellt ist. Die Bank zahlt Ihnen den Betrag zunächst unter Vorbehalt aus und führt eine Echtheitsprüfung durch, die manchmal mehrere Wochen dauern kann.
In diesem Zeitraum versuchen die Betrüger Sie in weiteren E-Mails (seltener Anrufe) unter phantasiereichen Vorwänden dazu zu bringen, den überhöhten Betrag auf ein ausländisches Konto zu überweisen oder via bargeldlosen Zahlungssystemen wie z. B. Western Union zu übermitteln. Sie behaupten beispielsweise, dass eine angebliche Speditionsfirma bezahlt werden muss.
Stellt die Bank schließlich fest, dass es sich bei dem Scheck um eine Fälschung handelt, wird die Scheckgutschrift storniert und der Betrag zurückgebucht. Sie hätten in dem Fall Geld oder Waren versendet, ohne einen Gegenwert erhalten zu haben und damit einen finanziellen Schaden erlitten.

Tipps für sichere Bezahlmethoden

  • Akzeptieren Sie möglichst keine Schecks und bestehen Sie auf gängige Bezahlmethoden wie z. B. per Überweisung, EC- oder Kreditkarte.
  • Falls Sie doch einen Scheck angenommen haben, überprüfen Sie ihn auf Druck- und Rechtschreibfehler, die Hinweise für eine Fälschung sein könnten.
  • Transferieren Sie kein Geld auf fremde Konten, bevor Sie nicht die Bestätigung Ihrer Bank haben, dass Ihnen der Kaufbetrag endgültig gutgeschrieben wurde.

An wen können Sie sich wenden?

Wenn Sie einen Scheck erhalten haben und der Verdacht eines Betruges besteht, so haben Sie die Möglichkeit, sich an nachfolgende Stellen zu wenden:
  • Ihre Hausbank, um ggf. eine Rückbuchung zu veranlassen
  • jede Polizeidienststelle.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de oder beim Bürgertelefon 4664-4664.