Eine Leistung für Alle

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575 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 zu digitalisieren ist die Vorgabe nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) für alle Behörden von Bund, Ländern und Kommunen. Eine Mammutaufgabe, die alleine nicht zu stemmen ist. Deshalb gibt es das EfA-Prinzip. Hinter der Abkürzung EfA steckt das Einer-für-Alle Prinzip.

Das EfA-Prinzip ist einfach: Ein Land oder ein Zusammenschluss mehrerer Länder entwickelt und betreibt eine Leistung zentral. Die restlichen Länder und Kommunen können diese Leistung mit- oder nachnutzen. Somit muss nicht jedes Bundesland, oder jede einzelne Kom-mune individuelle digitale Lösungen entwickeln. Das spart Kosten, Zeit und Personal. Und die die EfA-Dienste sind besonders nutzerfreundlich: Sie sind länderübergreifend einheitlich gestaltet und werden anwenderorientiert entwickelt. Zudem werden sie meist auf Herz und Nieren geprüft: Durch intensive Tests mit Nutzerinnen und Nutzern in Digitalisierungslaboren wird ein hoher Standard garantiert.

Berlin orientiert sich bei der Umsetzung der Basiskomponente Nachweisabruf am EfA-Prinzip: Die durch das Land Berlin entwickelte Basiskomponente Nachweisabruf soll somit zukünftig im Sinne des EfA -Prinzips allen interessierten Bundesländern zur Nachnutzung im Rahmen der jeweiligen Antragsverfahren zur Verfügung stehen.

Hier finden Sie Erklärfilme des BMI zum Thema EfA-Prinzip