Nichtraucherschutzgesetz

Symbol für Rauchverbot mit durchgestrichener Zigarette

Bundesgesetzgebung zum Nichtraucherschutz

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) vom 20.07.2007 (in Kraft getreten am 01.09.2007) regelt das Rauchverbot in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu gehören Behörden, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes sowie in den Einrichtungen von Verfassungsorganen des Bundes (z. B. Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesministerien und Bundesverfassungsgericht). Weiterhin gehören dazu bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Zu den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs, die dem Nichtraucherschutzgesetz unterliegen, zählen Eisenbahnen, Straßenbahnen, Luftfahrzeuge, Fahrgastschiffe und Fähren, Omnibusse und Kraftfahrzeuge (z. B. Taxen), soweit diese der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen nach § 1 Personenbeförderungsgesetz dienen. Es gilt auch auf Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen.