Denkmalschutz ist Klimaschutz - Genehmigung von Solaranlagen soll auf Basis von Voruntersuchungen für denkmalgeschützte Siedlungen erleichtert werden

Dachflächen von Baudenkmalen sollen und können einen wichtigen Beitrag zur dringend benötigten Versorgung mit erneuerbaren Energien leisten. Der Solarleitfaden 2023 zeigt eine Reihe von Möglichkeiten auf.

Die formulierten Grundsätze gelten zunächst für alle Denkmale. Bei Siedlungen kommt häufig hinzu, dass neben dem Dach des Einzelgebäudes auch die gesamte Dachlandschaft der Siedlung gestaltbestimmend und siedlungsprägend in Erscheinung tritt. Teilweise hat sie sogar besondere Bedeutung für die Architektur, den Städtebau und das Erleben der Siedlungsgebäude als einheitlich gestaltete oder zumindest zusammengehörige Anlage.

Für zehn denkmalgeschützte Siedlungen in Berlin wurde daher eine vertiefende Untersuchung als Orientierungsrahmen für die denkmalrechtliche Genehmigungspraxis in Auftrag gegeben, die nicht nur das OB, sondern auch das WIE der Installation von Solaranlagen in den einzelnen Siedlungen klären soll. Die zu untersuchenden Siedlungen wurden gemeinsam vom Landesdenkmalamt Berlin und den Unteren Denkmalschutzbehörden der Bezirke ausgewählt. Sie repräsentieren ein breites Spektrum typischer Gebäudeensembles in Berlin.

Ziel der Untersuchungen ist es, den Denkmalbehörden vor Ort eine bessere Grundlage für die Beurteilung von Solaranlagen in den jeweiligen Siedlungen zu geben und damit das Genehmigungsverfahren zu erleichtern.
Die zehn Konzepte stehen ab sofort zum Download zur Verfügung: https://www.berlin.de/landesdenkmalamt/aktivitaeten/denkmal-und-klimaschutz/#solarleitfaden