Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung des jeweiligen Fachbereiches des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für folgende E-Mail-Adresse erklärt.
Weiterhin gibt die Tabelle Auskunft über die De-Mail-Adresse einiger Bereiche.