Bekanntmachung Öffentliche Zustellungen des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

Piktogramm eines Schaukastens für Bekanntmachungen

Öffentliche Zustellungen

Auf dieser Seite werden Ihnen ab 01.07.2022 Öffentliche Zustellungen des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten bekannt gegeben.

Wann erfolgt eine öffentliche Zustellung und auf welcher Rechtsgrundlage

  • Wenn wir ein wichtiges Schreiben oder einen Bescheid nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift zustellen können, können wir die öffentliche Zustellung anordnen.
  • Rechtsgrundlage dafür ist § 7 des Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz (BlnVwVfG) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG).
  • Gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
  • Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
  • Vorankündigung der Bekanntgabe Öffentlicher Zustellungen für die Abteilung Kraftfahrzeugzulassung des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

    Stand: 30.04.2024

    PDF-Dokument (798.5 kB) - Stand: 30.04.2024

  • Bekanntgabe Öffentlicher Zustellungen der Abteilung Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

    PDF-Dokument (537.4 kB) - Stand: 30.04.2024