Kontakt

Kontaktformular des Amtsgerichts Charlottenburg - Rechtshinweise

Das Kontaktformular des Amtsgerichts Charlottenburg dient ausschließlich der Übermittlung nicht formbedürftiger Mitteilungen. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder andere Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen. Nutzen Sie dafür das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach. Laufende Fristen können durch Nutzung des Kontaktformulars nicht gewahrt werden.

Wichtig: Über diesen Kontakt können keine Nachrichten an andere Justizeinrichtungen des Landes Berlin (z.B. einem anderen Amtsgericht oder der Staatsanwaltschaft) gesandt werden. Die Kontaktdaten der einzelnen Berliner Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzugsanstalten finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Behörde.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Gericht elektronische Anfragen nicht bevorzugt beantworten und keine Rechtsberatung erteilen kann.

Ich habe den Hinweis gelesen und möchte eine E-Mail an das Amtsgericht Charlottenburg senden.

Die Datenschutzerklärung finden Sie direkt im Formular.

Elektronische Einreichung von Unterlagen

Die Einreichung von Unterlagen an das Registergericht muss in elektronischer Form erfolgen. An das Registergericht kann alternativ die Einreichung auch durch einen Notar Ihrer Wahl erfolgen.

Die Einreichung von Unterlagen an die übrigen Rechtsgebiete des Amtsgerichts Charlottenburg kann in elektronischer Form erfolgen. Für die Übermittlung stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Informationen finden Sie unter http://www.egvp.de/Drittprodukte/index.php.

Alternativ kann die Einreichung auch durch einen Notar Ihrer Wahl erfolgen.

Sofern ein Schriftformerfordernis für die Einreichung besteht, müssen die Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.

Eine elektronische Rückantwort an den Einreicher ist nicht möglich.

Das Amtsgericht Charlottenburg verfügt aus organisatorischen Gründen über zwei getrennte Postfächer.

  • Postfach für das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister (Standort Hardenbergstraße 31)
  • Postfach für alle übrigen Sachgebiete – inklusive Vereinsregister (Standort Amtsgerichtsplatz 1

Fachliche Fragen zu einzelnen Eingängen richten Sie bitte an die jeweils zuständige Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg.