Kandidatinnen und Kandidaten zur Europawahl 2024

Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei den Europawahlen keine einzelnen Wahlkreise in Deutschland. Das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bildet einen Wahlkreis.

Wer bei der Europawahl in Deutschland zur Wahl steht, hat der Bundeswahlausschuss am 29. März 2024 entschieden. 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen sind zugelassen, 34 davon können in Berlin gewählt werden.

Die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln für die Europawahl am 9. Juni 2024 ist bundesweit aber nicht einheitlich. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilte, richtet sich die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln in den einzelnen Bundesländern nach der Zahl der Stimmen, die die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament 2019 im betreffenden Bundesland erzielt haben.

In dieser Reihenfolge werden lt. Bundeswahlleitung die wählbaren Parteien und politischen Vereinigungen auf dem Berliner Wahlzettel zu finden sein:

Im Europaparlament schließen sich nach der Wahl die auf nationaler Ebene gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Parteien zu sog. Parteifamilien (Parteifraktionen) zusammen. Auch die Sitzordnung im Europaparlament richtet sich nicht nach der Staatsangehörigkeit der Abgeordneten, sondern nach ihrer Fraktionszugehörigkeit.

Derzeit gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen.

  • Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
  • Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
  • Renew Europe Group
  • Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz
  • Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
  • Fraktion Identität und Demokratie
  • Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL

Einige Abgeordnete gehören keiner Fraktion an, in diesem Falle gelten sie als fraktionslos.