- Das LEA hat zum 01.01.2024 40.000 offene Vorgänge aus den Einbürgerungsbehörden der Berliner Bezirke übernommen.
Zudem sind vom 01.01.2024 bis 16.09.2024 annähernd 30.000 vollständige Anträge digital eingegangen. Es ist daher leider mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Das LEA wird alle Vorgänge schnellstmöglich prüfen und sich bei den Antragstellern melden, sobald ihre Mitwirkung benötigt wird oder wir sie direkt zu ihrer Einbürgerung einladen können. Da wir alle vorhandenen Kapazitäten zur Bearbeitung der Anträge einsetzen, können Sachstandsanfragen leider nicht beantwortet werden. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
- Ihr Einbürgerungsantrag wird beim LEA unter demselben Aktenzeichen geführt wie Ihre aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten. Sie können Ihr Aktenzeichen daher jedem Schreiben des LEA entnehmen. Sollten Sie über kein solches Schreiben verfügen und Ihr Aktenzeichen deshalb nicht kennen, wird Ihnen dieses mitgeteilt, sobald zur Bearbeitung Ihre Mitwirkung benötigt wird.
- Bitte übersenden Sie aktuelle Unterlagen zu Ihrem Antrag nur, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Sobald zur Bearbeitung des Antrages Ihre Mitwirkung erforderlich ist, bekommen Sie vom LEA eine Nachricht, in der Regel per E-Mail.
- Für die Stellung eines Einbürgerungsantrages nutzen Sie bitte ausschließlich unser digitales Antragsformular im Service-Portal:https://service.berlin.de/dienstleistung/318998/.