Bitte wenden Sie sich an das zuständige Referat. Beachten Sie dabei:
- Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach der Staatsangehörigkeit.
- In einigen Fällen ist die Staatsangehörigkeit egal, zum Beispiel für:
- Asyl und Duldung (Referate A 2, A 3 und A 4)
- Blaue Karte EU, Aufenthaltstitel für Fachkräfte, Studierende, Auszubildende und Wissenschaftler sowie deren Familienangehörige (Referate B 1, B 2, B 3 und B 4),
- Verlängerung von Schengen-Visa (Referat B 5)
- Visaverfahren (Referat B 7)
- Nutzen Sie bitte ebenfalls die Kontaktformulare, wenn Sie einen Termin für die Erteilung eines Aufenthaltstitels benötigen.