Einbürgerungen im LEA ab Januar 2024

Zwei deutsche Reisepässe liegen auf der deutschen Flagge mit den Farben schwarz-rot-gold

Ab dem 01.01.2024 wird das Landesamt für Einwanderung (LEA) zur zentralen Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Land Berlin.

Nachfolgend haben wir erste Informationen zum künftigen Verfahren für Einbürgerungsanträge bereitgestellt.

FAQ

  • Ich wohne mit Hauptwohnsitz in Berlin. Wann und wo kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen?

    Das Landesamt für Einwanderung ist ab dem 01.01.2024 für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen für alle in Berlin lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zuständig.

    Voraussichtlich ab der ersten Woche des Januar 2024 bitten wir, Einbürgerungsanträge beim LEA nur noch online zu stellen. Sie finden den digitalen Antrag dann auf unserer Website oder im Service-Portal.

  • Ich habe vor dem 01.01.2024 einen Antrag auf Einbürgerung bei der Einbürgerungsbehörde meines Wohnbezirkes gestellt. Was passiert mit meinem Antrag? Muss ich einen neuen Antrag stellen?

    Eine erneute Antragstellung beim LEA ist nicht zwingend erforderlich.

    Der Einbürgerungsantrag, den Sie in Ihrem Wohnbezirk gestellt haben, wird an das LEA übermittelt.

    Bitte beachten Sie: Knapp 40.000 offene Einbürgerungsanträge werden in Papierform an das LEA übergeben. Eine Prüfung durch das LEA wird deshalb in den ersten Monaten in einer Vielzahl von Fällen leider nicht möglich sein.

    Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden und – soweit erforderlich – weitere Unterlagen anfordern.

  • Welche Voraussetzungen muss ich für eine Einbürgerung erfüllen? Welche Kosten entstehen für mich?

    Einen ersten Überblick erhalten Sie in der Dienstleistung Einbürgerung – Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen.

    Voraussichtlich ab der ersten Woche des Januar 2024 wird das LEA zudem online einen sogenannten Quick-Check bereitstellen. Damit können Sie komfortabel und rund um die Uhr prüfen, ob Ihr Antrag auf Einbürgerung voraussichtlich erfolgreich sein wird.
    Das bisher in den bezirklichen Einbürgerungsbehörden erforderliche Beratungsgespräch entfällt zum 31.12.2023.

  • Werden Familien auch einen gemeinsamen Einbürgerungsantrag stellen können?

    Für Kinder unter 16 Jahren kann die Einbürgerung im Online-Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils mitbeantragt werden.
    Ehegatten, Lebenspartner und Kinder ab 16 Jahren müssen einen eigenen Antrag stellen.

  • Muss ich den Antrag online stellen?

    Nutzen Sie bitte nur unseren Online-Antrag.
    Anträge, die unsere Behörde auf anderen Wegen erreichen (z.B. per Brief) werden aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet.

  • Wie läuft das Antragsverfahren?

    Nach dem Absenden Ihrer Daten im Online-Antrag wird Ihnen ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags angezeigt. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
    An Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status ändert sich durch den Antrag zunächst nichts.

    Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden und – soweit erforderlich – weitere Unterlagen anfordern.

  • Ich habe meinen Hauptwohnsitz innerhalb Berlin gewechselt. Muss ich das LEA informieren?

    Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb Berlins muss das LEA nicht informiert werden.
    Anders als bisher bei den bezirklichen Einbürgerungsbehörden ändert sich an der Zuständigkeit nichts.

  • Ich habe meinen Hauptwohnsitz in ein anderes Bundesland oder ins Ausland verlegt. Muss ich das LEA informieren?

    Bei einem Wohnsitzwechsel in ein anderes Bundesland oder ins Ausland informieren Sie das LEA bitte unverzüglich.
    Nutzen Sie bitte ab der ersten Januarwoche 2024 die dafür vorgesehenen Kontaktformulare auf unserer Website.