Aufenthaltstitel zur Beschäftigung - Wann ist eine Änderung notwendig
Ihnen wurde ein Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU) zum Zweck der Beschäftigung bei einem Unternehmen ausgestellt? Und es hat sich etwas bei Ihrem Arbeitgeber oder in Ihrem Job geändert?
Dann beachten Sie bitte die folgenden Informationen:
- Sie haben einen neuen Arbeitgeber? Sie sind sich unsicher, ob Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU ändern lassen müssen? Dann lesen Sie bitte unsere Informationen zum Antrag auf einen Wechsel des Arbeitgebers bei einem Aufenthaltstitel zur Beschäftigung
- Sie sind noch beim selben Arbeitgeber, aber es hat sich etwas geändert, zum Beispiel der Name des Unternehmens oder Ihres Jobs? Dann lesen Sie bitte unser Merkblatt für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.