Rechtsgrundlagen

Die Seniorenvertretung des Bezirkes Treptow-Köpenick von Berlin ist die von den Seniorinnen und Senioren gewählte und vom Bezirksamt berufene Interessenvertretung der älteren Generation. Die rechtliche Grundlage für die Wahl ist das Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – BerlSenG) vom 25. Mai 2006. Ziel des Gesetzes ist die aktive Beteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren an der Gestaltung des gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in der Stadt zu fördern, die Potentiale des Alters zu nutzen und den Seniorinnen und Senioren ein selbstbestimmtes Älterwerden ohne Diskriminierung zu gewährleisten.